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Bilder aus der Welt- und Schweizergeschichte : zur Lust und Lehr der Jugend / Jakob Grunder, Hans Brugger
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367
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V. Dic neue Schweiz.

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5. Kart Schenk.Das Armengeseh.

: Eine zehrende Wunde am Körper des beimischenVolks war noch immer das Armenwesen.Die 46er Verfassung hatte die Heimatgemeindenvon der Pflicht, für die Armen zu sorgen, befreit. Die Armen-pflege sollte eine rein freiwillige sein. Leider geschah nun fürdie Armen weniger als zuvor. Die steigende Not zu bekämpfenschuf Regiernngsrat Karl Schenk von Signau ein neues Armen-gesetz, das der Große Rat1857 annahm. Schenk hattedie Ursachen der Armennotgründlich erforscht und sichdurch dieses Gesetz ein großesVerdienst nur den KantonBern erworben. Er stellteeinen neuen Grundsatzfür die Hilfspflicht an dieArmen aus. Nicht die Bürger-oder Heimatgemeinden,wie vor dem Jahr 1846,sondern die Einwohner-gemeinden übernahmendie Pflicht, die Armen zuunterstützen, die in ihrenGrenzen Wohnsitz hatten.

— Karl Schenk zählte zuden besten schweizerischenStaatsmännern. Als Nach-folger Stämpflis, der inden Bundesrat eintrat, warer in die Regierung gekommen und arbeitete hier nenn Jahrelang. Als Stämpfli (1863) den Bundesrat wieder verließ, wurdeSchenk auch da sein Nachfolger. Bundesrat Schenk hat sich in denverschiedensten Gebieten der eidgenössischen Verwaltung ausgezeichnet.Namentlich lag ihm am Herzen, daß jedes schweizerische Schulkinddie Bildung erhalte, die es für sein Fortkommen nötig hat. Erstand noch in voller Kraft, als ihn 1897 ein jäher Unfall seinerArbeit entriß.

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