XI
dem Leitfaden die Geschichte des einzelnen Landes eine größereBerücksichtigung erfahre, so muß ich darauf hinweisen, daßdas Buch für deutsche Schulen geschrieben ist und dieGeschichte des einzelnen Staates doch nur insoweit heran-gezogen werden darf, als sie den Gang der allgemeinenGeschichte beeinflußt hat oder für diese von Bedeutung ist.Sollte aber das Bedürfnis wirklich vorliegen, sollte wirklichschon in den mittleren Klassen ein näheres Eingehen auf dieLandesgeschichte gefordert werden, so dürfte es sich für größereGebiete, z. B. für Baiern oder für die Schweiz ermöglichenlassen, daß dieselbe in einem höchstens einen Bogen starkenAnhange in großen Zügen geboten würde. Ich werde gernedahingehende Wünsche, die ein thatsächliches Bedürfniszur Bedingung haben, in Erwägung ziehen und allenfallsberücksichtigen.
Möge das Buch fortfahren, zu den alten Freunden sichneue zu erwerben!
Braunschweig, 3. Juli 4889.
Vorwort znr acht- und neu»und;wan;igflen Auflage.
Den, Geschichtsunterricht sind durch den kaiserlichen ErlaßVorn 1. Mai 4889 und durch neue Lehrpläne, die mitOstern d. I. fast in allen höheren Schulen unseres Vater-landes zur Einführung gekommen sind, neue Ziele gewiesen.Auch sür die Stufe, für die dieser Leitfaden bestimmt ist,ist der Unterricht in der vaterländischen Geschichte bis zumJahre 4888 fortzuführen. Dabei muß auch das kurz be-rücksichtigt werden, was seitens des Deutschen Reiches zurHebung thatsächlicher sozialer und wirtschaftlicher Übelstände