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Einrichtungen und Gesetze bei, die sie durch ihren Mitbürger Solonerhalten hatten.
2. An der Spitze des athenischen Staatswesens standanfangs wie überall in den griechischen Staaten ein^tönig, später ein Archont aus Lebenszeit. Seit dem An-fange des 7. Jahrhunderts leiteten den Staat neun auf ein
594
v. Chr.Solon.
Jahr gewählte Archonten. Die Bevölkerung bestand aus den Voll-bürgern, den Met ölen ohne politische Rechte und den Sklaven.Zum ersten Archonten wurde 594 v. Chr. Solon gewählt und zwarmit dem Auftrage, den Staat durch eine neue Gesetzgebung zu ordnen.Denn das athenische Staatswesen war durch innere Zerrüttung, welcheauch durch die „mit Blut geschriebenen" Gesetze des ArchontenDrakon nicht aufgehalten war, fast dem Untergang nahe. DieReichen, in deren Hände fast aller Besitz gekommen war, drücktenhart und unbarmherzig das verschuldete Volk, das eben im Begriffewar, sich selbst zu helfen.
3. Solon von Athen widmete sich in seinen früheren Jahrendem Handel. Aber schon von Jugend auf war er mit Eifer daraufbedacht, zugleich auch seinen Geist weiter auszubilden. Auf seinenvielen Handelsreisen suchte er daher neben dem Gelderwerbe im Um-gänge mit weisen und erfahrenen Männern seinen Geist zu stärken.Durch Beobachtung der Sitten und Einrichtungen der Menschenerwarb er sich viele Kenntnisse. Auf solche Weise konnte er nachder Heimkehr in seine Vaterstadt ein wahrer Wohlthäter seiner Mit-bürger werden.
4. Solon half zuerst dem schwer verschuldeten Volke dadurch,daß er eine Schuld enerleichterung eintreten ließ, und die Schuld-knechtschaft abschaffte. Die Reichen aber, die hiermit unzufriedenwaren, beschämte er dadurch, daß er seinen eigenen Schuldnern allesnachließ, was er ihnen geliehen hatte.
5. Darauf teilte Solon die Bürger nach den Erträgen desGrundbesitzes in vier Klassen und bestimmte die Rechte derBürger und ihre Leistungen an den Staat. Nur die Bürger derdrei ersten Klassen waren zu regelmäßigen Abgaben und zum ordent-lichen Kriegsdienste verpflichtet, die der vierten Klasse aber in derRegel davon befreit. Dagegen durften die Beamten des Staates,die nicht besoldet wurden, nur aus den drei ersten Klassen genommenwerden.
6. An der Volksversammlung nahmen alle über 20 Jahrealten Bürger ohne Unterschied des Vermögens teil. Hier wurde überdie Gesetze, über Krieg und Frieden abgestimmt, auch die Wahl derBeamten nach vorhergegangener Prüfung vorgenommen. Die obersteRegierungsbehörde war der Rat der Vierhundert, von denen einaus 100 Mitgliedern bestehender Ausschuß, die sog. Prytanen, ab-wechselnd im Rathause (Prytanrum) die Geschäfte leitete.