83
Bevölkerung an Deutschland kamen, schieden sich aus dem ReicheKarls des Großen Deutschland und Frankreich für immerals zwei selbständige Reiche.^
5. Aber es ruhte kein Segen auf den drei Brudern und ihrenNachkommen. Lothar, dem die Erinnerung an sein Betragen gegenden Vater und die Reue darüber keine Ruhe in der Welt ließen,legte die Krone nieder und zog sich in das Kloster Prüm (beiTrier) zurück, wo er bald aus dem Leben schied.' Auch seine Nach-kommen starben schon 875 aus.
6. In Frankreich wurde, als Ludwig der Faule 987 starb,mit Übergehung der Karolinger von den großen Vasallen desReickes Hugo Capet, Graf von Paris, zum Könige erhoben.Nach ihm hießen seine Nachfolger auf dem Throne die Capetinger,welchen sie in mehreren Seitenlinien (Haus Valois und HausBourbon) bis in die neueste Zeit inne gehabt haben.
8 67.
Deutschland ein Wahlreich.
1. In Deutschland starb das Haus der Karolinger mitLudwig dem Kinde aus (911). Von nun an wurde Deutschlandein Wahlreich, indem die Deutschen zu ihrer früheren Sitte zurück-kehrten, die Könige durch Wahl aus den Thron zu erheben. Dochverblieb man gerne bei einem Hause, das einmal den Thron ein-genommen hatte. Durch diese Einrichtung wurden zwar von denDeutschen viele tüchtige Männer auf den Thron erhoben, aber eswurde dadurch auch viel Streit und endlich eine Zersplitterung desgemeinsamen Vaterlandes herbeigeführt.
2. Die Großen des Reiches, die Herzoge, Pfalzgrafen,Markgrafen u. s. w., waren die ersten Beamten oder Statthalterdes Reiches in den einzelnen Landesteilen. Sie schränkten diekönigliche Macht mehr und mehr ein und machten sich in den vonihnen verwalteten Gebieten nach und nach zu fast unabhängigenLandest) erren.
3. In Deutschland bildeten sich allmählich folgende Herzog-tümer: Alemannien oder Schwaben, Baiern, Franken,Sachsen und Lothringen. Unter den zum Schutze der Reichs-grenze errichteten Markgrafschasten wurden die Ostmark, späterOesterreich, und die Nordmark, später Brandenburg, diebedeutendsten.
4. In und neben diesen Provinzen gab es bald noch eineMenge größerer und kleinerer Gebiete, die von weltlichen (Grafen,Landgrafen) oder geistlichen Großen des Reiches (Erz-bischöfen, Bischöfen, Äbten) verwaltet wurden. In etwas späterer
6 *