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Auszug aus der alten, mittleren und neueren Geschichte / Karl Julius Ploetz ; neu bearbeitet von Friedrich Kähler
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Sparta.

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(Sie hatten das heilige Tempelland von Delphi bebaut.) BeideStädte zerstört, ihr Gebiet dem delphischen Apollon geweiht.Nach Kleisthenes’ Tode die Aristokratie in Sikyon wiederhergestellt.

Auf Sizilien gelangen die Tyrannenherrschaften erst um 500 zugroßer Bedeutung: Theron von Akragaa; Oelon von Syrakus.Letzterer rettet durch, seine Siege bei Himera über die Karthager(S. 50) und bei Kyme über die Efrusker (S. 79) das Hellenentum imWesten vor dem Ansturm der Barbaren (vgl. 8. 46).

Auch in Milet, Ephesos u. a. Pflanzstädten herrschen um die-selbe Zeit vorübergehend Tyrannen, in Mytilene auf Lesbos waltetum 600 der weise Pitläkos als Äsymnet (vgl. S. 35, 46), auf Naxosspäter Lygdamis.

Die Griechenstädte an der Westküste Kleinasiens kommen durchKroisos unter lydische (S. 20), durch Kyros 545 unter persischeHerrschaft (S 23). Auch die Inseln Cypem, Chics, Lesbos werdenden Persern Untertan, Samos erst 622 nach dem Sturz des mächtigenTyrannen Polykrates (8. 46).

§ 6. Sparta.

In dem dorischen Sparta bestand die Bevölkerung aus dreistreng geschiedenen Klassen: 1. Spartiaten, die dorischen Eroberer,'reiche die fruchtbarsten Teile des lakonischen Landes, das Eurotas-tal ( wo 8 i c h die Achäer um Amyklä herum am längsten gegendie Dorier behauptet hatten) und die Niederungen bis zum Meere,besaßen. 2. Periöken (d. h. Herumwohnende), wohl nicht dieNachkommen der vertragsmäßig unterworfenen Achäer, sondernvielmehr die Abkömmlinge von Stammverwandten der Dorier, dieschon vor diesen die Eurotasebene besetzt hatten. Sie waren per-sönlich freie, aber Zinspflichtige Eigentümer ohne politische Rechte,Wurden jedoch zum Kriegsdienst herangezogen. 3. Heloten, dieNachkommen der ursprünglichen Einwohner des Landes. Sie warenLeibeigene des Staates. Ihr Leben galt für nichts. Sie waren aufdie Landlose der Spartiaten verteilt, bestellten deren Acker undlieferten ihnen einen bestimmten Teil des Ertrages ab. Im Kriegedienten sie als Schildknappen und Leichtbewaffnete, später auchals Ruderknechte.

vor Ohr.

820. (?) Lykurgische Verfassung und Gesetzgebung. f ■LykurgOS (ein mythischer Stammesheros oder gareine Gottheit), nach der Überlieferung aus königlichem Geschlecht,Vormund des jungen Königs Ghariläos, schlichtet die Streitigkeitenund ordnet das Verhältnis der drei Klassen der Bevölkerung zu-einander. Seine Gesetze, auf die Autorität des delphischen OrakelsBegründet und nur mündlich in kurzen Aussprüchen überliefert,®jnd sicherlich nicht wie die Gesetze Solons Verordnungen einesGesetzgebers, vielmehr das Ergebnis einer langen politischen Ent-wickelung. Sie gelten als Grundlage spartanischer Tüchtigkeit.