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Alte Geschichte, Römer.
gegangen und ebenso wie Princeps, Cäsar, Imperator, zum Tü eder römischen Herrscher geworden 1 * ).
Augustus beschränkt den Senat, auf 600 Mitglieder und knüpftdie Senatorwürde an einen hohen Zensus (1 Million Lest. — etwa200 000 M.). Das Konsulat bleibt bestehen, wird anfangs vonAugustus ständig, später von ihm und seinen Nachfolgern nochbisweilen bekleidet, gilt aber nur als Ehrenamt und wird »in seinerDauer verkürzt, zuletzt in der Regel auf 2 Monate, um mehr Be -Werber des Titels consul (suffectus) teilhaftig werden zu lassen-Auch die andern republikanischen Ämter bleiben, doch mit be-schränktem Geschäftskreis; die Censur wird von den Kaisern über-nommen, wie sie schon Cäsar unter dem Titel Praefectus morufflausgeübt hatte. Dem Senat bleibt ein gewisser Anteil an der Herr-scherge walt.
Die kaiserliche Herrschaft (principatus) beruht auf dem Heer-befehl, der tribunicischen Gewalt und der obersten Gerichtsgevau(vgl. 8. 129). Seit dem Tode des Lepidus (13) war Augustus auchPontifex maximus. Einflußreiche kaiserliche Beamte sind derPraefectus urbi (Polizeipräsident) und die beiden Praefecti praetorio(Befehlshaber der aus 9 Kohorten bestehenden kaiserlichen Garde)-Einteilung Roms in 14, Italiens in 11 regiones. Einrichtung einerReichspost (cursus publicus) für die von Staats wegen reisendenBeamten. Schutz der Provinzen gegen die Übergriffe der Beamten-Fürsorge für die Armen. Ansiedelung unbemittelter Bürger inKolonien.
vor Glir.
27. Neue Einteilung der Provinzen in senatorische, d. h-völlig unterjochte, die ohne Kriegsheer von Prokonsulnund Proprätoren verwaltet werden können und vorn Senat verliehenwerden ( Africa, Asia, Achaja, Illyricum, Macedonia, Sicilia, Cretound. Cyrenaica, Bithynia, Sardinia, Hispania Baetica), und lstkaiserliche, die Augustus durch Legaten an der Spitze von Legionenverwalten läßt und daher selber verteilt: (Hispania Tarraconensi s >Lusitania, die vier gallischen: Narbonensis, Lugdunensis, Aquitanf aund Belgica mit Germania superior et inferior, Byria, CHR ia ’Cyprus, Aegyptus). In dieser Teilung ist später mehreres geändertworden. Alle nach 27 vor Chr. begründeten Provinzen fielen d elBKaiser zu. Zwei Staatskassen: das vorn Senat verwaltete at-rarA' 111(Einnahmen aus den senatorisehen Provinzen) und fiscus (Eu 1 'nahmen aus den kaiserlichen Gütern und Provinzen). Das He eauf 25 Legionen (etwa 250 000 Mann) gebracht. Dazu eine starb®Flotte in Misenum und Ravenna.
Blütezeit der römischen Literatur. C. Cünius Maerevß*(f 8 vor Chr.), Freund des Augustus, Gönner und Beschützer d®Dichter: P. Vergilius Maro (70—19 vor Chr.), Q. Horatius Fla cCi>
1 ) Als Erbe Cäsars nannte sich der erste Alleinherrscher Impt r<t ^ of
Caesar Augustus divi luli filius.