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Auszug aus der alten, mittleren und neueren Geschichte / Karl Julius Ploetz ; neu bearbeitet von Friedrich Kähler
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Dänemark und Schweden.

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Unterrichtes, der Industrie, des Handels und Verkehrs Ordnungu öd Sparsamkeit in der Verwaltung eingeführt. Er wird 1772 durch®U>e Verschwörung der Adelsaristokratie, deren Interessen durchdiese Neuerungen verletzt waren (Königin-Mutter Juliane Marie),gestürzt und mit seinem Freunde Brandt enthauptet.

Graf Andreas Peter von Bernstorff (Neffe des obigen), Minister*7731780 und wiederum 17841797, bringt das Land zu hoherDer Bauernstand wird frei, die Vorrechte des Adels beschränkt,der Negersklavenhandel verboten, das Volksschulwesen fest be-fändet usw.

. Den Streit mit dem Hause Holstein-Gottorp beendigt 1773e *n Vertrag mit der in Rußland regierenden älteren Linie desselben:Abtretung der Stammlandes Oldenburg (S. 294) an die jüngere Linie,Welche im Besitze des Bistums Lübeck (S. 280), Hauptort Eutin)^&r; dafür ganz Holstein mit Dänemark vereinigt. Vgl. die Stamm-fel S. 322.

Schweden (8. 302 ff.) im Innern zerrüttet und geschwächtdurch die Zwistigkeiten der den Reichstag beherrschenden Adels-Purteien (Hüte für Frankreich, Mützen für Rußland). Die königlicheGewalt unbedeutend unter Friedrich von Hessen-Kassel (17201751s. 8. 304).

*7411743. Unglücklicher Krieg gegen Rußland, beendigt durchj,. den Frieden zu Abo: 1. Abtretung des südlichen

»Umland, der Kymmene-T\ wird Grenze zwischen Schweden undRußland; dadurch wird die Lage Petersburgs gesichert. 2. PrinzFriedrich von Holstein-Gottorp (S. 322), Verwandter destüs sischeh Kaiserhauses, Schwager Friedrichs des Großen, wird zumThronfolger in Schweden bestimmt.

*?5l1818. Haus Holstein-Gottorp in Schweden.

Unter Adolf Friedrich (17511771) unrühmliche Teil-uhrne Schwedens am Siebenjährigen Kriege (8. 314). Sein Sohn'Jbstav III. (17711792) stürzt durch einen unblutigen Staats-jgfuioh 1772 die Macht des Adels; die Stände (Adel, Geistlichkeit,yU'ger, Bauern) beraten fortan nur über die vorn König gemachten^°rsehläge und haben nur das Recht des Einspruchs gegen einen. Ugriffskrieg. Sonst vereinigt der König alle ausführenden Gewaltw.girier Hand: Befehl über Land- und Seemacht, Ernennung allerÜitär- und Zivilbeamten, das Recht einen Verteidigungskrieg zuerklären, Bündnisse und Frieden zu schließen. Vgl.8. 294, 305.

*7881790. Krieg gegen Rußland, um die Ostseeprovinzen^ (8. 305) und Finnland (s. oben) wiederzugewinnen.

dem unentschiedenen Seetreffen bei der Insel Hogland rücktc in aV *n den an Rußland 1743 abgetretenen Teil Finnlandsstjit c ** e Offiziere verweigern ihm den Gehorsam. Er findet Unter-tzu ng in Stockholm und Dalarne; die Stände bewilligen ihmPl°etz, Auszug. 19. AufL 21