Die Revolutionszeit 1848—1852.
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gefordert wurde, sich zu zerstreuen, waren in dem Gedränge zweiSchüsse gefallen, die niemand verletzten. Infolgedessen Ausbruoheiner unbeschreiblichen Wut bei der Menge.) Die unbesiegten , aberermatteten Truppen verlassen auf Befehl des Königs (dem PrinzWilhelm, und der kommandierende General von Brittwitz nichtzustimmen) am 19. März ihre Stellungen und marschieren aus'der Stadt. Bildung einer Bürgerwehr. Berufung einer preußischenNationalversammlung nach Berlin. Prinz Wilhelm geht auf Befehlseines Bruders nach England.
1848. Infolge wiederholter Unruhen in München dankt20. März. König Ludwig I. (f 1868) zugunsten seines SohnesMaximilian II. (1848-—1864) ab (s. Anhang II).15. Mai. Zweiter Aufstand in Wien, welcher die Einberufungeines österreichischen Reichstages erzwingt. KaiserFerdinand I. verläßt Wien und geht nach Innsbruck.
Juni. Slavenkongreß in Prag, von den Tschechen (Pa-■lacki) ausgeschrieben, um die Bestrebungen derslavischen Völker Österreichs gegen das Deutschtum zu vereinigen.
Anschluß daran tschechische Erhebung in Prag, niederge-worfen durch den Fürsten Windischgrätz.
3l. Okt. Einnahme des aufständischen Wien durch kaiserlicheTruppen (Windischgrätz, Jellachich, Ban von Kroa-le n). Robert Blum, Mitglied des Frankfurter Parlaments, undv )ele andere werden erschossen. Der Reichstag wird nach Krem-Sl(T verlegt. Fürst Felix Schwarzenberg übernimmt das Mini-sterium.
9. Nov. Die preußische Nationalversammlung in Berlin wirdauf Befehl des Königs (Ministerium Brandenburg-Manteuffel) vertagt und zum 27. Nov. nach Branden-burg berufen.
10. Nov. General Wrangel rückt, ohne Widerstand zu finden,j, in Berlin ein. Erklärung des Belagerungszustandes,
j ötwaffnung der Bürgerwehr. — Da die Nationalversammlung^ Brandenburg nicht in beschlußfähiger Zahl zusammenkommt,befiehlt der König
5- Dez. Auflösung der Nationalversammlung und Verkündigungeiner preußischen Verfassung, die nach einer Durch-beratung in den neu zu wählenden Kammern inKraft treten soll.
1850. Verfassung in Preußen: Gleichheit aller Staats-"1. Jan. bärger vor dem Gesetz. Persönliche Freiheit. Frei-
jj , heit des religiösen Bekenntnisses, der wissenschaft-
v P i n Vorsehung, der politischen Meinung und der Presse. Un-Y r *etzlichkeit der Wohnung und des Eigentums. Vereins- und®rsammlungsrecht, falls die Staatsbürger sich ohne Waffen in8c hlossenen Räumen zusammenfinden und die Strafgesetze nicht