Die Geiwsseir-schcnten desMittelalters.
Die mittel-alterlicheKirche.
Die Neuzeit.
IV. Das Zeitalter der religiösen Kämpfe.
1519 — 1648 .
Der Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit.
Mtttelalter und Neuzeit.
§ 116. Das Leben des Mittelalters wird beherrscht undgekennzeichnet durch das Vorwalten genossenschaftlicherVerbände. Wenn das Altertum den Staatsbegriff als den allesbeherrschenden ausgebildet hatte und der antike Mensch in ersterLinie Bürger des Staates gewesen war, so erschien dem Mittelalterder einzelne Mensch Zuerst als Glied einer Genossenschaft: auf derZugehörigkeit zu ihr beruhte seine rechtliche Stellung; sie beherrschteihn, ordnete sein Verhalten, umgab ihn mit regelnden Schranken;aber sie sorgte zugleich für ihn und förderte seine Interessen. SolcheGenossenschaften sind die Stände, die Lehnsverbände, die das Wirt-schaftsleben beherrschenden Markgenossenschaften, Kaufmannsgildenund Ziinfte, schließlich die kirchlichen Genossenschaften. Wie siein das Leben des Individuums allenthalben beschränkendeingriffen, so überwucherte die reiche Mannigfaltigkeit der stän-dischen und genossenschaftlichen Sonderbildungen den Staat unduntergrub seine Wirksamkeit; der Staatsbegriff, einst dem römischenKaisertum entnommen und daher universal, kam dem Mittelalter bei-nahe abhanden.
Mächtiger aber als Staat und Genossenschaften hatte sich dieKirche entfallet. Die Kirche hatte um die Erziehung dermittelalterlichen Völker die allergrößten Verdienste; sie hatte einEvangelium der Liebe verkündet, sie war nicht müde geworden, dieSelbstsucht des natürlichen Menschen durch die Predigt der Demutund Entsagung zu bekämpfen und ihn auf das Jenseits hinzuweisen,sie hatte die Armen- und Krankenpflege in großem Maßstabe ge-trieben, sie hatte den Sonntag geheiligt, war ein Vorbild gewesenin der wirtschaftlichen Bodennutzung, hatte die wissenschaftlichenStudien und den wissenschaftlichen Unterricht gepflegt, sie hatte