Band 
Erster Teil.
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Schlüsse aus. Was in Staatsangelegenheiten durch das Volk z,ubestimmen ist, haben sie vorzubereiten; ihnen kommt es zu,die Volksversammlung zu berufen, die Anträge einzubringen,ihnen, die Beschlüsse der Mehrheit auszuführen. Bei Kriegs-zurüstungen und bei der Leitung des Feldzuges haben sie einefast unumschränkte Macht, Sie sind ermächtigt, von den Bun-desgenossen Truppen zu fordern, so viel ihnen gut scheint, dieKriegstribunen zu ernennen, die Soldaten auszuheben und dabeidie geeigneten Leute auszulesen. Dazu haben sie im Feldegegenüber ihren Untergebenen die volle Strafgewalt. Auch sindsie berechtigt, von öffentlichen Geldern auszugeben, so viel sievfollen, da sie ein Quästor begleitet und jedem ihrer Befehlebereitwillig nachkommt.

Der Senat hat die höchste Entscheidung über den Staats-schatz; er bestimmt über alle Einnahmen und Ausgaben. Denndie Quästoren können für die einzelnen Bedürfnisse keine Zah-lung machen ohne die Beschlüsse des Senates, die an die Kon-suln ausgenommen; und was ferner die bei weitem wichtigsteund größte Ausgabe anbetrifft, die die Zensoren alle fünf Jahrefür die Ausbesserung und zum Neubau öffentlicher Bauwerkemachen, so hat auch hierüber der Senat zu entscheiden und denZensoren hierzu die Genehmigung zu erteilen. Ebenso sind alleinnerhalb Italiens begangenen Verbrechen, die eine Bestrafungvon Staatswegen erfordern, Sache des Senates, zum BeispielVerrat, Verschwörung, Giftmischerei, Meuchelmord. Außerdemhat, wenn ein Privatmann oder eine Stadt Italiens eine Ver-mittlung oder eine Büge oder Beistand oder Schutz nötig hat,für das alles der Senat zu sorgen. Aber auch wenn an einenStaat außerhalb Italiens eine Gesandtschaft geschickt werdenmuß, entweder um Frieden zu vermitteln oder ihn um Beistandzu bitten oder auch, um ihn zu Leistungen aufzufordern oderdiese in Empfang zu nehmen oder um Krieg anzukündigen, sosorgt der Senat dafür. Ebenso ordnet der Senat an, wie mandie nach Rom kommenden Gesandtschaften aufnehmen und wieman ihnen antworten soll.

Dem Volke verbleiben die wichtigsten Rechte. Denn überBelohnung und Strafe im Staat entscheidet allein das Volk,und auf diesem ruhen ja einzig und allein Fürstentümer undfreie Staaten und überhaupt das ganze menschliche Leben. Das