214
Volk fällt das Urteil, wenn ein Verbrechen mit schwerer Geld-strafe au belegen ist, hauptsächlich denen gegenüber, die hö-here Ämter bekleidet haben. Über Leben und Tod entscheidetallein das Volk. Ferner verleiht das Volk die Ämter den Wür-digsten, und dies ist in einem freien Staate der schönste Preisfür persönliche Tüchtigkeit. Von ihm hängt auch die Bestätigungder Gesetze ab, und, was die Hauptsache ist, es beschließt überKrieg und Frieden. Bündnisse, Friedensschlüsse und Verträgebestätigt oder verwirft das Volk.
Wie also die einzelnen Funktionen in der Verfassung anjede dieser Verfassungsformen verteilt sind, haben wir ausein-andergesetzt; auf welche Weise aber diese einzelnen Teile desStaats einander entgegenwirken und anderseits wieder unter-stützen können, soll jetzt dargetan werden. Der Konsul näm-lich, wenn er die vorerwähnte Gewalt erhalten hat und an derSpitze eines Heeres ausgerückt ist, scheint allerdings zur Aus-führung seines Zweckes unumschränkte Gewalt z,u besitzen; inder Tat aber bedarf er des Volkes und des Senates und ist ohnediese nicht im stände, seine Unternehmung zum Ziele zu füh-ren. Es müssen offenbar den Legionen immer neue Zufuhrennachgeschickt werden; ohne den Willen des Senats aber kannden Legionen weder Getreide noch Kleidung noch Sold verab-folgt werden, so daß die Unternehmungen der Anführer nichtausgeführt werden, wenn der Senat sie hintertreiben und ver-eiteln will. Ebenso steht es bei dem Senate, ob die Pläne undAbsichten der Feldherren von ihnen zu Ende geführt werdenoder nicht. Denn er hat darüber zu bestimmen, ob er, wennein Jahr vorüber ist, einen andern Feldherrn senden oder denbisherigen in seiner Tätigkeit belassen will. Ferner hat der Se-nat die Macht, die glücklichen Taten der Anführer glänzendzu begehen und zu ehren oder sie in Dunkel zu hüllenund herabzusetzen. Denn die bei ihnen üblichen sogenanntenTriumphe, durch welche den Bürgern von den Feldherrender Anblick der von ihnen verrichteten Taten vor Augen ge-stellt wird, können diese nicht in würdiger Weise begehen, zu-weilen überhaupt nicht ausführen, wenn der Senat nicht seineZustimmung dazu gibt und ihnen die Mittel dazu bewilligt. Nachder Gunst des Volkes aber zu streben, haben sie erst rechtnötig, auch wenn sie noch so weit von der Heimat entfernt