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habt haben, und das eitel erlogen Ding sei gewesen, was sie unter demNamen des Evangeliums in den zwölf Artikeln haben fürgewendet. Kurzumeitel Teufelswerk treiben sie.
BO. Aus (1er Protestation von Speier, 20. April 1529.
Nach dem Abdruck bei Julius Ney, Geschichte des Reichstages zu Speierim Jahre 1529. Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz, Bd. VIII,S. 240 ff. Stark gekürzt.
Auf dem ersten Speierer Reichstag, 1526, wurde jedem freigestellt, hin-sichtlich des gegen Luther und seine Anhänger gerichteten Wormserediktes sozu handeln, wie er es vor Gott und dem Kaiser verantworten könne. Aufdem zweiten Speierer Reichstag, 1529, wurde beschlossen, daß alle weiterenkirchlichen Neuerungen bis zu einem künftigen Konzil unterbleiben sollten; auchwurde die Acht gegen Luther erneuert. Die lutherisch gesinnten Reichsständeprotestierten gegen diese Beschlüsse und bestritten dem Reichstag das Recht,in Glaubenssachen mit Stimmenmehrheit zu entscheiden.
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Dieweil sich Eure königliche Durchlaucht 1 . . . mit den Ständen desReichs auf vorgehaltenem Reichstage hier zu Speier einmütig verglichenhaben, daß mittler Zeit eines Generalkonziliums oder Nationalversammlungein jeglicher mit seinen Untertanen in Sachen des Wormser Edikts fürsich also leben, regieren und halten möge, wie ein jeder solches gegenGott und kaiserliche Majestät hofft und vertraut zu verantworten;
Desgleichen auch Eure Liebden, wir und andere Stände des Reichsin dem Abschiede öffentlich bekannt, daß alle und jede Punkte mit unseraller gutem Wissen, Willen und Rat beschlossen seien, daß auch wir alledieselben samt und sonderlich gewilligt und versprochen haben, allePunkte und Artikel in dem Abschiede wahr, stet, fest, aufrichtig undunverbrüchlich zu halten;
So haben wir 5 in Betrachtung solches vorausgerichteten, verbrieftenund versiegelten Abschieds in Aufhebung des Vorgesetzten, einmütig be-willigten und zu halten verpflichteten Artikels, noch auch in derhalbbegriffene vermeinte — und doch an ihr selbst keine — Milderung nichtwilligen können noch mögen.
Eure königliche Durchlaucht . . . werden uns darin freundlich ent-schuldigt halten, daß wir in solchem der Mehrheit nicht gehorchen wollen,in Bedacht, daß der [frühere Speierische Abschied] durch eine einmütigeVereinigung und nicht allein durch die Mehrheit also beschlossen worden,darum auch ein solcher einmütiger Beschluß von Ehrbarkeit, Billigkeitund Rechts w r egen anders nicht denn wiederum durch einhellige Bewilligunggeändert werden soll, zusamt dem, daß auch ohnedies in den Sachen,Gottes Ehre und unser Seelen Heil und Seligkeit belangend, ein jeglicher
1 König Ferdinand, Bruder Karls V. — 2 Kursachsen, Hessen, Lüneburg,Anhalt, Brandenburg-Ansbach und 14 Reichsstädte, darunter Straßburg, Nürn-berg, Uhu.