Band 
Vierter Teil.
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Das französische Volk hängt weder an den Priestern noch am Aber-glauben noch au den religiösen Bräuchen; es hängt nur am Gottesdienstan sich, das heißt am Glauben an eine unerforschliclie Macht, die demVerbrechen ein Schrecken, der Tugend eine Stütze ist, und es findetGefallen daran, ihr Huldigungen darzubringen, die ebensoviel Flücheüber die Ungerechtigkeit und das siegreiche Verbrechen bedeuten. Kannauch der Philosoph seine Sittlichkeit auf andere Grundlagen stellen, sosollen wir uns doch hüten, diesen heiligen Naturtrieb und dies allgemeineVolksemplinden zu verletzen. Wo wäre jener Geist, der in einem ein-zigen Augenblick diesen großen, die gesellschaftliche Ordnung und allepersönlichen Tugenden schützenden Gedanken durch eigene Erfindungenersetzen könnte?

24. Aus der französischen Gesetzgebung zur Zeitder Schreckensherrschaft, 1794.

A. Aulard, Histoire politique de la Revolution fran§aise, 1901, S. 365 f.Deutsche Übersetzung von Friedrich von Oppeln-Bronikowski, Bd. I,1924, S. 291 f.

Die folgenden Auszüge aus den Gesetzen vom 23. Ventöse und vom22. Prairial des Jahres II (13. März und 10. Juni 1794) zeigen, welche Ver-fehlungen u. a. mit dem Tode bestraft wurden.

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23. Ventose d. J. II: Zu Vaterlandsverrätern erklärt und als solchebestraft werden die, die überführt sind, in der Republik irgendwie denPlan der Bestechung der Bürger, des Umsturzes der Gewalten und derUntergrabung des Gemeinsinns begünstigt, absichtlich Unruhen erregtzu haben, um die Ankunft von Lebensmitteln nach Paris zu stören, oderEmigrierten Zuflucht gegeben zu haben; die, die Waffen nach Paris ein-geführt haben, um das Volk und die Freiheit zu meucheln; die, die ver-sucht haben, die republikanische Regierungsform zu erschüttern oder zuverändern.

Da das französische Volk den Nationalkonvent mit der nationalenAutorität bekleidet hat, ist ein Feind des Volkes und wird mit demTode bestraft, wer dessen Macht an sich reißt und mittelbar oder un-mittelbar Anschläge gegen seine Sicherheit oder seine Würde unternimmt.

Der Widerstand gegen die republikanische Revolutionsregierung,deren Mittelpunkt der Konvent ist, ist ein Anschlag gegen die öffentlicheFreiheit. Wer sich eines solchen schuldig macht, wer sie durch irgend-eine Handlung herabzusetzen, zu zerstören oder zu behindern sucht,wird mit dem Tode bestraft.

22. Prairial d. J. II: Volksfeinde sind solche, welche die öffentlicheFreiheit mit Gewalt oder List zu vernichten suchen.

Als Volksfeinde werden solche angesehen,' die zur Wiedereinsetzungdes Königtums aufgefordert oder versucht haben, den Nationalkonventund die republikanische Revolutionsregierung, deren Mittelpunkt er ist,herabzusetzen und aufzulösen,