Band 
Vierter Teil.
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wenden gewesen. Aber die geflissentliche Rücksichtslosigkeit, mit derFrankreich seine viel weitergehenden Aspirationen in Marokko, unbe-kümmert um den Madrider Vertrag von 1880 wie um den deutsch-marokkanischen Handelsvertrag von 1890, zu verwirklichen suchte, schufeine neue Lage. Am 8. April 1904 war zwischen England und Frank-reich ein Abkommen 1 getroffen worden, das zwischen beiden West-mächten eine Reihe alter kolonialer Streitfragen schlichtete. In diesemAbkommen erklärte Frankreich, daß es von England nicht die RäumungÄgyptens fordern wolle, England dagegen erkannte an, daß Frankreichals Nachbarstaat Marokkos das Recht habe, die Ruhe dort zu erhaltenund dem Sultan im Notfall bei seinen Verwaltungsreformen militärischeund finanzielle Hilfe zu leisten. Es lag kein Anlaß vor, gegen den-jenigen Teil dieses Abkommens Stellung zu nehmen, der sich auf Ägyptenbezog.. . .

Was Marokko anging, so hatte Frankreich auch in dem Abkommenvom 8. April 1904 ausdrücklich versprochen, daß es den politischen Zu-stand von Marokko nicht ändern werde. Schon deshalb war es ange-zeigt, erst einmal abzuwarten, ob die französische Regierung diese Zu-sage erfüllen, wie sie überhaupt das Abkommen in der Praxis ausführenund wie sie sich namentlich mit unseren vertragsmäßigen Rechten inMarokko und den dortigen deutschen Interessen abflnden würde. Hier-von abgesehen, hängt es von den Umständen ab und ist eine Frage derOpportunität, wann eine Aktion begonnen werden soll. Manche Gründesprachen dafür, das englisch-französische Abkommen nicht mit sofortigenDrohungen noch besonderer Nervosität zu begrüßen. Es empfahl sich,die ägyptische Frage nicht mit der marokkanischen zu verquicken undauch in der marokkanischen Frage Frankreich nicht a priori Übelwollenoder Mißtrauen zu zeigen. Um so besser waren wir berechtigt, unsgegen eine Verletzung des bestehenden Rechtszustandes und unserer wirt-schaftlichen Interessen zur Wehr zu setzen, wenn es sich zeigte, daßFrankreich diese zu achten nicht gewillt sei. Das sollte sich bald heraus-stellen. Frankreich mischte sich immer ungenierter in die marokkanischenVerhältnisse ein; es hoffte, einen neuen, großen und wertvollen Kolonial-besitz unter Ignorierung des Madrider Vertrags wie des deutsch-marok-kanischen Handelsvertrags erwerben zu können, in der Annahme, daßfür die Verwirklichung seiner Ziele die englische Billigung und Unter-stützung ausreichend wären. Die französische Regierung suchte demenglisch-französischen Abkommen eine scharfe Spitze gegen Deutschlandzu geben, indem sie selbstherrlich über ein wichtiges koloniales Inter-essengebiet verfügte, ohne das Deutsche Reich auch nur der Beachtungzu würdigen. Es war ein deutlicher Versuch, die weltpolitischen Ent-scheidungen für die Westmächte allein in Anspruch zu nehmen. Diefranzösische Politik zögerte nicht, bald nach dem Abschluß des englisch-französischen Abkommens die Konsequenzen zu ziehen, als seien dieMadrider Signatarmächte überhaupt nicht auf der Welt. Frankreichging an die «Tunifikation» von Marokko. Der französische Vertreter in

1 Siehe Nr. 140, S. 320 ff.