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8 - 214 . 215 .
Das sächsische und fränkische Kaiserhaus.
Zweiten Römerzug erließ er das berühmte Lehnsgesetz, welches für Italien?ie Erblichkeit der Bcnefizien in ähnlicher Weise feststellte, wie sie schon vorherm Deutschland zu Rechte bestanden; zugleich bestimmte er die dem Kaiserschuldigen Lehnspflichten, Abgaben und Leistungen. Konrad und seine Nach-folger liegen im Speyerer Dom begraben, dessen majestätischen Bau er be-gonnen. — Konrads Sohn Heinrich M-, „der Schwarze", war ein Mannvon hoher Kraft, unter welchem Deutschland seine größte Ausdehnung hatte;erkannten ja Böhmen, Polen und Ungarn die Oberhoheit des deutsch-römischen Kaisers an! Um den Trotz der unruhigen Großen des Reichs zubrechen, griff er den väterlichen Plan wieder aus, eine unumschränktekaiserliche Erbmonarchie zu gründen und die Herzogswürde in dendeutschen Landen mit der königlichen Gewalt zu vereinigen oder ganz von der-selben abhängig zu machen. Auch benutzte er eine Spaltung in der Kirche,um die drei hadernden Päpste absetzen zu lassen und den heiligen StuhlMehrmals an deutsche Bischöfe zu vergeben. Sein Streben ging alsodahin, die kaiserliche Macht über die deutschen Fürsten wie über das kirchlicheOberhaupt in Rom zu erheben. Eine gewaltige Herrschernatur, hielt er mitstarker Hand die unruhigen Großen im Gehorsam, brachte nach langemKampfe den trotzigen Herzog Gottfried den Bärtigen von Lothringenzur Unterwerfung und setzte die Päpste ein wie die Bischöfe und Äbte des Reichs.Dem von der französischen Geistlichkeit aufgerichteten Gottesfrieden, wonachvon Donnerstag abend bis Montag morgen alle Waffen ruhen und alle Hand-lungen der Rache und Selbsthilfe unterbleiben sollten, einer Einrichtung, die injener eisernen Zeit allein noch einige Ordnung sicherte, verschaffte er auch imganzen deutschen Reiche Geltung; dabei hielt er sich unbefleckt von dem Lasterder Simonie, d. h. der Vergebung der geistlichen Güter und Würden um Geldoder aus weltlichen Beweggründen.
§. 214. Heinrichs Illl Sohn war der hochbegabte, aber reizbare und zuHandlungen der Willkür geneigte Heinrich IV., über den anfangs, da er erstfünf Jahre zählte, seine fromme Mutter Agnes die Vormundschaft hatte,bis es dem herrschsüctigen Erzbischof Hanno von Köln glückte, den jungenKönig vom Hoflager in'Königswerth mit List zu entführen und sich seinerPerson samt der Reichsregierung zu bemächtigen. Der Freimut und das strengeRegiment dieses Prälaten mißfielen Heinrich; desto größeres Gefallen fandn an dem prachtliebenden Erzbischof Ädalbert von Bremen, der ihn denKünden Hannos entriß und durch Schmeichelei und Befriedigung semer stnn-uchen Neigungen sich ihm angenehm machte. Er umgab sich vnt jungen Edel-leuten aus Schwaben und Franken und verachtete den Rat der Fürsten. Um^.Sachsen, welche auf die fränkischen Herrscher stets mit Mißtrauen undÄnd blickten und unter denen Heinrichs Gegner Otto von Nordherm vieleAnhänger hatte, zu strafen, nahm der König seinen Wohnsitz m Goslar. HierZelt er eine schwelgerische Hofhaltung, drückte und mißhandelte Adel undF°lk und machte mit fernen Genossen im jugendlichen Übermut das ganze^and unsicher. Zugleich behandelte er seine Gemahlin Bertha von Savoyen,w't der er sich gegen seine Neigung auf den Wunsch der Fürsten vermähltUte, mit großer Lieblosigkeit. Da griff zuletzt die sächsische Ritterschaft unterA"os Leitung zum Schwert; die Burgen wurden gebrochen, die feste Harz-v«rg zerstört und der König zur Flucht genötigt. Dies war der Ansang eines^heerenden Kriegs der durch Heinrichs überlegenes Talent und seinen Sieg
der Unstrut'zum Nachteil der Sachsen ausfiel, was diese endlich bewog,ven Papst als Schiedsrichter anzurufen.
8- 215. Damals saß auf dem päpstlichen Stuhl der Willensstärke, charak-
L0L7.
Heinrich
m.
1V3S-
10SS.
Heinrich
IV.
1856-
1U-8.
1062.
1074.
1V7S.