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Weltgeschichte in übersichtlicher Darstellung / Georg Weber
Entstehung
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173
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!. 8-243.244. Mittelalterliche Zustände. 17S

s Charakter eigentümliche Hochachtung vor dem Weib führte die Frauenver»

lg Ehrung und den Minnedienst, die Seele des Ritterwesens und der mittelalter-

>- uchen Dichtkunst, herbei. Ritterspiele oder Turniere, wobei ein Edelfräulein

c- dem Sieger den Preis (Dank) reichte, dienten zur Erhaltung und Belebung des ritter-

uchen Sinnes; und damit kein Unberechtigter unter der Hülle der Rüstung, desHelms und Panzers sich einschleiche, wurden die Wappen als sinnbildliche An-deutung der Namen und Geschlechter eingeführt.

^3 8. 243. 2) Der Lehrstand umfaßte die ganze Geistlichkeit (Klerus), so- Hi-r-Ee.

.e° Wohl die Priesterschaft in ihrer mannigfachen Abstufung als die Klostergeist-

^ lichkeit. Im Alleinbesitz der Bildung und mit der Macht ausgerüstet, des Men-

ig fchen Seelenheil zu bestimmen, erlangte der Klerus über die unwissenden, von reli»

es giöser Andacht und gläubiger Hingebung erfüllten Völker des Mittelalters eine große

m Herrschaft. Das kirchliche Oberhaupt, der Papst, gebot nicht nur über Religion,

o) Kirche und Geistlichkeit, er wollte auch über alle weltlichen Fürsten und Reiche die

re Oberherrschaft üben und betrachtete die Kaiserkrone als sein Lehn; die höhere

er Geistlichkeit bekleidete nicht selten neben ihren kirchlichen Würden auch die einfluß-

,n reichsten Staatsämter, und die meisten Erzbistümer, Bistümer und Abteien erlang-

ar ien allmählich so großen Landbesitz, daß sie Fürstentümern gleich kamen. Stolze

l. Domkirchen (Kathedralen), geschmückt mit den Leistungen aller Künste, gaben

es Zeugnis Von der Größe der bischöflichen Hauptsitze. Ein genußreiches Leben im

ls schöngeschmückten Hause schien ein Vorrecht der höhern Geistlichkeit. Die bischös -

er liche Macht, die ursprünglich sich über alle Verhältnisse des geistlichen, sittlichen

in und gesellschaftlichen Lebens erstreckte, wurde von dem römischen Oberkirchenamt

sie (Kurie) immer mehr verkürzt. Die Einsetzung der Erzbischöfe und Bischöfe, welche

sie anfangs von den Landesherren ausging, wurde allmählich als ausschließliches Recht

r- von der Kirche und ihrem Oberhaupte in Anspruch genommen; die geistliche G e-

z- richtsbarkeit der Landesbischöse wurde mehr und mehr beschränkt, indem der päpst-

^r- liche Gerichtshof in Rom alle wichtigen Fragen vor sein Forum nahm, Viele

n- Klöster und Abteien dem Bereiche der Bischossgewalt entzog und unmittelbar unter

>ie lne römische Gerichtsbarkeit stellte. Für alle Ernennungen, Gerichtsurtel und Dis-

b- Sensationen mußten große Summen bezahlt werden, wodurch viel Geld nach Rom

>n- sivß. Am das ganze Kirchenwesen fortwährend überwachen und von Rom aus alles

,is leiten zu können, zogen beständig Legaten in den Ländern umher. So wurde die

b- Päpstliche Gewalt eine unumschränkte, und je höher sie stieg, desto weniger wagte

>en lemand dagegen aufzutreten; jeder Gegner der bestehenden geistlichen Einrichtungen

rn Aalt als Feind der Kirche und die furchtbarste Kirchenstrafe in ihrer dreifachen

ige ^lsitufung, als Bann (der den einzelnen traf), als Interdikt (das, über ganze

bei Landschaften ausgesprochen, alle kirchlichen und gottesdienstlichen Handlungen unter-

m- ^ Me) und als Kreuzzug mit dem Glaubensgericht (Inquisition), wodurch ganze

Ib- Völkerschaften der Vernichtung preisgegeben wurden, bedrohte die Vermessenen. Die

Macht des Papsttums wurde besonders befördert 1) durch die (pseudo-) isidori-eit 'Heu Dekretalen, eine Sammlung von kirchlichen Gesehen und Rechtssprüchen,

jr- angeblich den vier ersten Jahrhunderten angehörend, großenteils aus dem

len Jahrhundert stammen, und alle gesetzgebende und richterliche Kirchengewalt dem

eM Päpstliche Stuhle beilegen. 2) Durch die Zunahme des Mönchswesens, der

ge 3erstlicheu Orden und Klöster, und 3) durch die mittelalterliche Gottes-

ste, > °elahrtheit, Scholastik genannt.

uf- . 8. 244. Das Mönch swesen nahm seine Entstehung im Morgenland, wo von

am isher ein beschauliches, der Betrachtung göttlicher Dinge zugewandtes Einsiedlerleben

ild mr verdienstlicher galt als thatkräftiges Handeln. Dieser Beruf wurde allmählich

ald A>n so vielm gewählt, daß schon am Ende des dritten Jahrhunderts der Ägypter

jen ^ntonius, der seine reichen Güter von sich geworfen und die Wüste zu seinem Auf-