!. 8-243.244. Mittelalterliche Zustände. 17S
s Charakter eigentümliche Hochachtung vor dem Weib führte die Frauenver»
lg Ehrung und den Minnedienst, die Seele des Ritterwesens und der mittelalter-
>- uchen Dichtkunst, herbei. Ritterspiele oder Turniere, wobei ein Edelfräulein
c- dem Sieger den Preis (Dank) reichte, dienten zur Erhaltung und Belebung des ritter-
uchen Sinnes; und damit kein Unberechtigter unter der Hülle der Rüstung, desHelms und Panzers sich einschleiche, wurden die Wappen als sinnbildliche An-deutung der Namen und Geschlechter eingeführt.
^3 8. 243. 2) Der Lehrstand umfaßte die ganze Geistlichkeit (Klerus), so- Hi-r-Ee.
.e° Wohl die Priesterschaft in ihrer mannigfachen Abstufung als die Klostergeist-
^ lichkeit. Im Alleinbesitz der Bildung und mit der Macht ausgerüstet, des Men-
ig fchen Seelenheil zu bestimmen, erlangte der Klerus über die unwissenden, von reli»
es giöser Andacht und gläubiger Hingebung erfüllten Völker des Mittelalters eine große
m Herrschaft. Das kirchliche Oberhaupt, der Papst, gebot nicht nur über Religion,
o) Kirche und Geistlichkeit, er wollte auch über alle weltlichen Fürsten und Reiche die
re Oberherrschaft üben und betrachtete die Kaiserkrone als sein Lehn; die höhere
er Geistlichkeit bekleidete nicht selten neben ihren kirchlichen Würden auch die einfluß-
,n reichsten Staatsämter, und die meisten Erzbistümer, Bistümer und Abteien erlang-
ar ien allmählich so großen Landbesitz, daß sie Fürstentümern gleich kamen. Stolze
l. Domkirchen (Kathedralen), geschmückt mit den Leistungen aller Künste, gaben
es Zeugnis Von der Größe der bischöflichen Hauptsitze. Ein genußreiches Leben im
ls schöngeschmückten Hause schien ein Vorrecht der höhern Geistlichkeit. Die bischös -
er liche Macht, die ursprünglich sich über alle Verhältnisse des geistlichen, sittlichen
in und gesellschaftlichen Lebens erstreckte, wurde von dem römischen Oberkirchenamt
sie (Kurie) immer mehr verkürzt. Die Einsetzung der Erzbischöfe und Bischöfe, welche
sie anfangs von den Landesherren ausging, wurde allmählich als ausschließliches Recht
r- von der Kirche und ihrem Oberhaupte in Anspruch genommen; die geistliche G e-
z- richtsbarkeit der Landesbischöse wurde mehr und mehr beschränkt, indem der päpst-
^r- liche Gerichtshof in Rom alle wichtigen Fragen vor sein Forum nahm, Viele
n- Klöster und Abteien dem Bereiche der Bischossgewalt entzog und unmittelbar unter
>ie lne römische Gerichtsbarkeit stellte. Für alle Ernennungen, Gerichtsurtel und Dis-
b- Sensationen mußten große Summen bezahlt werden, wodurch viel Geld nach Rom
>n- sivß. Am das ganze Kirchenwesen fortwährend überwachen und von Rom aus alles
,is leiten zu können, zogen beständig Legaten in den Ländern umher. So wurde die
b- Päpstliche Gewalt eine unumschränkte, und je höher sie stieg, desto weniger wagte
>en lemand dagegen aufzutreten; jeder Gegner der bestehenden geistlichen Einrichtungen
rn Aalt als Feind der Kirche und die furchtbarste Kirchenstrafe in ihrer dreifachen
ige ^lsitufung, als Bann (der den einzelnen traf), als Interdikt (das, über ganze
bei Landschaften ausgesprochen, alle kirchlichen und gottesdienstlichen Handlungen unter-
m- ^ Me) und als Kreuzzug mit dem Glaubensgericht (Inquisition), wodurch ganze
Ib- Völkerschaften der Vernichtung preisgegeben wurden, bedrohte die Vermessenen. Die
Macht des Papsttums wurde besonders befördert 1) durch die (pseudo-) isidori-eit 'Heu Dekretalen, eine Sammlung von kirchlichen Gesehen und Rechtssprüchen,
jr- angeblich den vier ersten Jahrhunderten angehörend, großenteils aus dem
len Jahrhundert stammen, und alle gesetzgebende und richterliche Kirchengewalt dem
eM Päpstliche Stuhle beilegen. 2) Durch die Zunahme des Mönchswesens, der
ge 3erstlicheu Orden und Klöster, und 3) durch die mittelalterliche Gottes-
ste, > °elahrtheit, Scholastik genannt.
uf- . 8. 244. Das Mönch swesen nahm seine Entstehung im Morgenland, wo von
am isher ein beschauliches, der Betrachtung göttlicher Dinge zugewandtes Einsiedlerleben
ild mr verdienstlicher galt als thatkräftiges Handeln. Dieser Beruf wurde allmählich
ald A>n so vielm gewählt, daß schon am Ende des dritten Jahrhunderts der Ägypter
jen ^ntonius, der seine reichen Güter von sich geworfen und die Wüste zu seinem Auf-