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Das Mittelalter.
Z. 241. 242.
Heudal-
«eke».
MUer-
Sum.
Einwohner alle Angriffe Karls siegreich zurückschlugen und ein selbständigesKönigreich gründeten. Nach langen, wechselvollcn Kriegen, deren AusgangPeter und Karl nicht erlebten, wurde des Aragoniers zweiter Sohn Fried-rich als König von Sicilien gekrönt. Neapel dagegen blieb noch zwei Jahr-hunderte unter französischer Herrschaft.
3. Mittelalterliche Zustände.
H. 241. Die socialenVerhältnissedesMittelalters entstanden aus derVermischunggermanischer und römischer Einrichtungen und beruhten auf dem größern oder ge-ringern Grade der persönlichen Freiheit oder Unfreiheit. Man faßte diese ver-wickelten Verhältnisse unter dem NamenF eud alwesen zusammen. Nach Unterwerfungder entvölkerten römischen Provinzen eigneten sich die Sieger einen großen Teil deseroberten Landes in der Weise zu, daß der König alles Staatsgut in Besitz nahmund von dem übrigen Grund und Boden einen Teil als freies Eigentum (Allod)seinen Kriegsgesährten mit der Verpflichtung der Hecressolge überließ; das andereverblieb gegen Zins und Abgabe den alten Bewohnern. Um aber die Freien engeran den Thron zu knüpfen, verlieh semer der König einigen von ihnen Stücke vonseinem Anteil zu lebenslänglichem Genuß. Dies nannte man Lehn; der Geber warder Lehnsherr, der Empfänger hieß Lehnsmann, Dienstmann oder Vasall.Auf gleiche Weise belehnten reiche Freie andere minder Begüterte mit Teilen ihresEigentums, ja sogar ihrer Lehen (Afterlehn), und gewannen sich dadurch ebenfallsLehnsleute oder Vasallen. Auch Bischöfe und Äbte vergaben Lehen an Ritter unterder Verpflichtung, ein Kloster zu schützen und für dasselbe den schuldigen Heerbannzu leisten (Schirmvögte). Diese auf gegenseitige Treue gegründeten Verhältnissebildeten eine Kette, welche die mittelalterliche Menschheit aus die mannigfachste Weiseumschlang und die Freiheit von Person und Eigentum sehr beschränkte. Die Kron-oder Reichsvasallen ertrotzten sich allmählich die Erblichkeit ihrer Lehns-güter und wurden dadurch so mächtig, daß sie den Königen als gleiche gegenüber-standen ; reiche Gutsbesitzer brachten mit der Zeit die Lrmern um ihr freies Eigen-tum, so daß sie selbst als Freiherren (Barone) dem Adel angehörten, indes dieFreien von kleinen Eigengütern in das Verhältnis der Hörigkeit herab-gedrückt wurden, und ihr früheres Eigen fortan als Zinsleute in Erbpacht bebauten.Mit der Zeit verschlimmerte sich die Lage der unfreien Leute mehr und mehr, bisfast die gesamte Landbevölkerung dem Lose der Knechtschaft verfiel und als Leib-eigene an die Scholle gefesselt der Willkür der Gutsherrschaft schutzlos preisgegebenWar. Alle im Verhältnis der Hörigkeit oder Leibeigenschaft Lebenden warenan die Gutsbesitzer zu bestimmten Leistungen verpflichtet, indem sie teils vom Ertragean Früchten, Wein, Herden ein gewisses abgeben (Zehnten, Gülten), teils beieinzelnen Veranlassungen Geldbeiträge liefern, teils unentgeltliche Arbeit (Fron-dienste) verrichten mußten. Diese unter dem Namen Feudallasten bekannten Ab-gaben und Leistungen wurden mit der Zeit immer mannigfacher und drückender.
Z. 242. Hinsichtlich ihres Berufes schied sich die mittelalterliche Menschheitin drei Stände: in Wehrstand, Lehrstand und Nährstand. 1) Der Wehr-oder Kriegerstand umfaßte den Adel und die Ritterschaft mit ihren Vasallenund Kriegsknechten. Das Rittertum beruhte sowohl auf der Geburt aus einemritterbürtigen Geschlechte, als auf der rittermäßigen Erziehung als Pageoder Knappe, wobei man sich durch eine Waffenthat die Sporen verdienen mußte,«he man bei der «Schwertleite" durch den Ritterschlag in die Genossenschaft auf-genommen werden konnte. Der Hauptzweck des Rittertums war Kampf, bald umdie eigene Kraft oder Lehnstreue zu beweisen oder die persönliche Ehre zu verfechten, baldum die Religion und deren Träger, die Kirche und Geistlichkeit, zu verteidigen, baldum die Frauen als das schwächere Geschlecht zu beschützen. Die dem germanischen