8. 341. 342.
Zug der Reformation durch Europa.
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ß. 341. Auch die Schweiz erhielt neben der katholischen Glaubenslehre zweievangelische Konfessionen, nur daß die Auffassung Zwinglis, die in den größerndeutschen Kantonen zur Geltung kam (Z. 326), von dem Lehrgebäude Calvins,das in der wälsch en Schweiz den Sieg erlangte, nicht so verschieden war, wie derlutherische und reformierte Religionsbegriff. Johann Calvin, ein aus Frankreichflüchtiger Gelehrter, machte das auf der Grenze von Savohen und Frankreich lieblichgelegene Gens, das bereits Farel und Viret nebst dem benachbarten Waadtlande Genf.der Reformation und der Eidgenossenschaft zugeführt hatten, zum Mittelpunkt seinerreformatorischen Thätigkeit und übte dann bis an feinen Tod (1564), gleich denGesetzgebern des Altertums, aus die Verfassung, Religion, Sitte und Bildung derStadt den größten Einfluß; Calvin war ein Mann von hohem Verstand und sitt-licher Kraft; hart gegen andere wie gegen sich selbst, jedem irdischen Genusse feind-selig, gebot er über die Menschen durch die Ehrfurcht vor seinem starken, reinenWillen. Die Lehre Calvins trägt den Charakter ihres Urhebers — Strenge undEinfachheit. In der Glaubenslehre schließt er sich an Zwingli an, nur daß erin der Lehre von der Vorausbestimmung (Prädestination) und Gnaden-wahl der strengen augustinischen Ansicht (8- 174) huldigt und den Menschen fürunfähig hält, aus eigener Willenskraft Gutes zu thun. Im Kultus und in denCeremonieen geht Calvin, wie Zwingli, aus die apostolische Urzeit zurück und ver-ordnet die größte Einfachheit. Bilder, Schmuckwerk, Orgeln, Kerzen, Kruzifixe sindaus der Kirche verbannt; der Gottesdienst besteht aus Gebet, Predigt und dem Ab-singen von Psalmen, die Calvins treuer Amtsgenosse, Theodor Bezaund der fran-zösische Dichter M aro t ins Französische übersetzt und Goudimelmit Chorälen ver-sehen hatte; außer dem streng gefeierten Sonntag (Sabbath) giebt es keine kirch-lichen Feste. Die Verfassung der calvinischen Kirche ist eine republikanischeShnodal-Verfassung. DieKirchengemeind e, durchsreigewählteÄlteste(Presbyterium) vertreten, übt die Kirchengewalt, sie wählt den Geistlichen,überwacht durch die Ältesten die Sitten und handhabt Kirchenzucht, KirchenstrafeUnd Almosenpflege. Die Geistlichen und eine Änzahl von Ältesten bilden die Sy -Uoden, von welchen die Landeskirche die Gesetze empfängt. Ihre Sittenstrengeflihrte die Calvinisten auch zur Bekämpfung erlaubter Freuden, als Theater, Tanzund feinerer geselligen Genüsse, daher ihre Lehre weniger in den höheren gesellschaft-lichen Kreisen als in dem Mittelstände Wurzel schlug.
§. 342. Von Genf aus verbreitete sich die calvinische Lehre über die blühendenStädte des südlichen Frankreich, wo sie bald so viele Anhänger zählte, daß sie Tr-mi.einen langjährigen Kampf mit der herrschenden Kirche eingehen konnte. Der fran-zösische Hof war eine Zeitlang schwankend, welcher Religionsform er sich zuwendensollte, bis politische Gründe für die katholische Kirche entschieden. Nunmehr ergingen^erböte gegen den „sogenannten reformierten Glauben"; calvinische Prediger wur-den den Flammen überliefert, die Bekenner des Genfer Lehrbegriffs, von ihren Geg-^rn mit dem Nachnamen „Hugenotten" belegt, unterdrückt und durch StrafeUs>d Verfolgung die Verbreitung ihrer Lehre gehindert. — Von Frankreich und derSchweiz drang der Calvinismus in die Niederlande, wo ihm nach vielen Kämpfen Ni-d-r.su den nördlichen Provinzen (Holland) der Sieg zu teil ward (8- 360). — InSchottland wurde lange die evangelische Lehre durch den Hos und die Geistlichkeit Schon,unterdrückt und es starben viele mutige Bekenner in den Flammen. Die Regentin, "" 'Aaria von Guise, aus einem französischen, der römischen Kirche eifrig ergebenenGeschlechte, hielt im Verein mit Kardinal Beton, Erzbischof von St. Andrews, dieNeuerer mit Strenge nieder. Als aber der Kardinal unter den Streichen einerf^char Verschworener im eigenen Hause gefallen und die Regentin nach dreijährigemNamps gegen das dem Evangelium zustrebende Volk gestorben War, gelang es demuuhen Prediger John Knox, der in Gens Calvins Umgang genossen, der resor-
Wiber, kl. Weltgeschichte. 16