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Weltgeschichte in übersichtlicher Darstellung / Georg Weber
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388
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Zeitalter der Revolutionen und Restaurationen. 8- 541.

der Völker auf Begründung konstitutioneller Verfassungen. Nach dieser aufEnglands freiem Boden erwachsenen Staatsform steht dem durch Abgeord-nete vertretenen (repräsentierten) Volke das Recht der Steuerbewillr-gung, Einsicht in den Staatshaushalt und die Teilnahme an der Gesetz-gebung zu. Da in der Repräsentativ-Verfassung zugleich die Würde desKönigtums, die Freiheit und die Rechte der Völker gewahrt waren, so schiendiese Form die würdigste Einrichtung für gebildete Staaten. Das Haupt-bestreben der europäischen Völker ging daher auf Begründung oder Erweiterungdieser konstitutionellen Staatsformen, und die öffentliche Lebensthätigkeit warfast ausschließlich dem Verfaffungswesen und innern Staatsleben zugewendet.Es bildeten sich zwei mächtige Parteien, wovon die einen (bald als Aristo-kraten, bald als Konservative, bald als Servile bezeichnet) dem Volkemöglichst wenige, die andern (Demokraten, Liberale oder, wenn sie dasÄußerste anstrebten, Radikale genannt) demselben möglichst viele Rechte ein-geräumt wünschten, und während jene die Einführung konstitutioneller Staats-formen nach Kräften zu hindern, oder, wo sie eingeführt waren, sie auf jedeWeise der demokratischen Bestandteile zu entkleiden suchten, ging das Strebender letztem auf Begründung und Fortentwickelung des konstitutionellen Lebens,aus Mehrung der Volksrechte und aus Errichtung eines parlamentarischenRegiments. Mit jenen waren im allgemeinen die Regierungen, daher die Lib e-ralen die Opposition bildeten. Von den fünf europäischen Großmächtenbesaßen nur England und Frankreich ein konstitutionelles Staatswesen,Rußland, Österreich und Preußen dagegen hielten die monarchische Un-beschränktheitfest, die beiden letzteren mit Zulassung von Landständen fürpartikulare und provinziale Angelegenheiten. In Deutschland, Italien undder pyrenäischen Halbinsel dreht sich die neuere Geschichte hauptsächlich um dieVcrfaffungskämpfe, durch welche bald das eine, bald das andere Staatsprinzipzur Geltung kam.

2. Frankreich.

ß. 541. In dem tieferschütterten französischen Reiche trat unter der Restau-ration ein merkwürdiger Umschwung in der Denkweise und Gesinnung ein. DiePartei der eifrigsten Rohalisten (Ultras, von ihren Gegnern alsWeiße Jako-biner" bezeichnet) erlangte so sehr die Oberhand, daß der König nur mit Mühedas konstitutionelle Staatsgrundgesetz (Charte) aufrecht erhalten konnte.An die Stelle der sreigeistigen, kirchenfeindlichen Gesinnung früherer Tage trateine fanatisch-religiöse Gläubigkeit, die, verbunden mit dem glühendsten Roya-Et. lismus, Greuel hervorrief, welche die blutigsten Auftritte der Revolutionszeitüberboten. In Marseille, Toulon, Nimes, Toulouse u. a. O. fielen rasendeund sanatisierte Pöbelscharen über die als Protestanten, Napoleonisten oder Re-publikaner bekannten Einwohner her und mordeten sie zuHunderten auf grauen-hafte Weise. In Avignon erschossen sie den Marschall Brune im Gasthauseund warfen seine Leiche in die Rhone; in Toulouse fiel General Ramel alsein Opfer der Volkswut, indem er den Unfug der Rohalisten zu dämpfen suchte.

13 Mord, Plünderung und Brand waren an der Tagesordnung. Die Ermor-1820 .' düng des Herzogs von Berry, desjenigen königlichen Neffen, auf dem dieganzeHoffnung derBourbonenruhte, durchLouvel, einen politischen Schwär-mer, förderte das Streben der ReaktionsPartei, an deren Spitze der Graf vonMär, Artois und die Herzogin von AngoulSme standen. Der König sah sich ge-isLo. nötigt, das gemäßigte Ministerium Decazes zu entlassen und in eine Be-schränkung der persönlichen Freiheit, der Preßfreiheit und der Wahl-los. berechtigung zu willigen. Unter dem Ministerium Villdle wurde der