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Weltgeschichte in übersichtlicher Darstellung / Georg Weber
Entstehung
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547
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8- 642 ä. Der Gang des geschichtlichen Lebens seit dem Frankfurter Frieden. 547

die Nationalliberalen. Eine aus Konservativen und Nationalliberalen bestehendeparlamentarische Mehrheit, die im Reichstag zum Schaden der Reichspolitik längereJahre vermißt wordm, war jetzt wiederhergestellt. Die erste und wichtigste Aufgabedes neuen Reichstags war die Erledigung der Militärvorlage, die unverändert wiedereinging. Statt des wochenlangen Marktens über den Umfang und die Dauer derBewilligung, statt des Aufwerfens parlamentarischer Machtfragen ging der Reichstag n. Mwzjetzt rasch auf das Ziel los und nahm das Gesetz mit großer Mehrheit an. Als wei-tere zur Sicherung und Vervollständigung der deutschen Wehrkraft, zur Bestreitungder Kosten für die Erhöhung des Präsenzstandes, für den Bau von Festungen undstrategischen Bahnen, Ausrüstung der Truppen u. dgl. bestimmte Maßregel wurdeein Nachtragsetat vorgelegt und bewilligt, dessen gewaltige Ziffern von dem hohenErnst zeugten, mit welchem sich das Reich rüstete, etwaige feindliche Angriffe abzu-wehren. Nach der militärischen Sicherung wurde dann auch zur finanziellen Befesti-gung des Reichs geschritten. Es kam jetzt ein Gesetz über eine ausgiebige Brannt- A^JuniWeinbesteuerung zustande, wodurch dieses Gmußmittel einer ansehnlichen Ver- E.brauchsabgabe unterworfen wurde. Es kam ferner eine Reform der Zuckersteuerzustande. Als die Session geschlossen wurde, ließ der Kaiser feinen Dank aussprechen, i» Juni.daß der Reichstagder vaterländischen Wehrkraft und den Finanzen des Reichs dieStärke und Festigkeit gegeben, welche die Vorbedingung für unseren Frieden und fürdie Entwickelung seiner Werke bilden". In der nächsten Session folgte dann noch einGesetz über Änderungen der Wehrpflicht, welches für die Landwehr ein zweitesAufgebot, wie es früher bestanden, herstellte und damit die Dienstpflicht bis zum 39.Lebensjahr verlängerte. Für den Landsturm wurde die Altersgrenze vom vollendeten42. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr hinausgeschoben. Die Bestimmungm überdie Dienstpflicht im stehenden Heer blieben unberührt. Das Gesetz wurde eigentlicherst im Krieg praktisch. Der Zweck war vornehmlich der, der bisher wenig organi-sierten, in ihrer militärischen Verwendbarkeit beschränkten Masse des Landsturmseinen größeren praktischen Wert zu verleihen und seine Zahl zu mehren. Für dieAusrüstung der durch das neue Gesetz vergrößerten Heeresmacht wurde abermals eineSumme von über ein viertel Milliarde Mark verlangt. Es sprach aus diesen Vor-schlägen die feste Entschlossenheit, allen Wendungen der gefahrdrohenden Weltlagemit der äußersten Anspannung aller Kräfte, dem vollständigsten Aufgebot der ge-samten wehrfähigen Mannschaft gegenüberzutreten. Der Reichskanzler griff in dieVerhandlung durch eine nahezu zweistündige Rede ein, worin er die bedrohliche Welt-lage einer Beleuchtung unterzog und die Grundzüge seiner auswärtigen Politik dar-legte, eine jener markigen, von großen Gesichtspunkten und patriotischer Gesinnungerfüllten Reden, wie sie dem Fürsten Bismarck in bedeutungsvollen Augenblicken zuGebote stehen. Das Wort:Wir Deutsche fürchten Gott, aber sonst nichts in derWelt", fand in der ganzen Nation Widerhall. Es war ein seltener Tag erhebenderBegeisterung, als das Wehrgesetz einstimmig angenommen wurde, eine großartigeKundgebung eines entschlossenen, opferbereiten Patriotismus. Ein Änderung der Es.Verfassung wurde auf Anregung aus der Mitte des Reichstags in der Tagung von1888 durch die Verlängerung der Legislaturperioden von drei auf fünf Jahre is^ MLr;vorgenommen. Das in Deutschland herrschende Übermaß an Wahlaufregung hattelängst in weiten Kreisen den Wunsch nach einer Einschränkung erweckt. Wenn nichtunser ganzes öffentliches Leben mehr und mehr in demagogische Wahlagitation aus-arten, der ruhige sachliche Gang der Reichsgesetzgebung immer mehr gehemmt werden,die Parteileidenschaften fortwährend das Volk aufs tiefste aufwühlen sollten, mußtendie allzu kurzen Wahlfristen verlängert werden, zumal in Deutschland, wo neben denReichstagswahlen die Wahlen in die Abgeordnetenhäuser einhergehen, von zahlreichenandern Vertretungskörperschaften ganz zu schweigen. Die preußische Gesetzgebungfolgte alsdann dem Vorgang des Reichs.

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