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Allgemeine Geschichte für Sekundar-, Real- und Mittelschulen / Wilhelm Oechsli
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yettes nach dem Vorbild der Amerikaner eine Erklä-rung der Menschenrechte auf. „Alle Menschensind frei und gleich an Rechten geboren. Freiheit, Eigen-tum, Sicherheit und Widerstand gegen die Unterdrückungsind ihre natürlichen, unveräußerlichen Rechte. AlleGewalt geht von der Nation aus und das Gesetz soll füralle das gleiche sein.“ Das waren die Grundsätze, nachwelchen die Nationalversammlung nunmehr Frankreicheine neue, mustergültige Verfassung zu geben unternahm.An eine Abschaffung der Monarchie dachte doch nie-mand; aber diese sollte künftig eine beschränkte oderkonstitutionelle sein. Der König sollte nach denGesetzen regieren, die von den Abgeordneten des Volkes,von einer gesetzgebenden Versammlung be-schlossen würden. Für ganz Frankreich sollte es einegleichförmige Verwaltung, ein Gesetz und ein Rechtgeben. Um den Sondergeist der alten Provinzen zu bre-chen, teilte die Versammlung ohne Rücksicht auf derenGrenzen das Land In 83 Departements von ungefährgleicher Seelenzahl und diese wieder in Bezirke und Ge-meinden ganz neu ein. An die Spitze der Departements,Bezirke und Gemeinden traten statt königlicher Beamtenlauter vom Volke gewählte Behörden. Statt von obenherab regiert zu werden, sollten die Franzosen lernen,sich selbst zu regieren. An die Stelle eines aus dem Mittel-alter stammenden Wirrwarrs von Gerichten, bei welchendie Stellen meist käuflich und erblich waren, wurde einwohldurchdachtes einheitliches Gerichtswesen gesetzt.Die Gerichtssitzungen sollten öffentlich abgehalten undjedem Angeklagten von Amts wegen ein Verteidiger ge-geben werden. Die Folter wurde abgeschafft, ebenso diegrausamen Strafen. Die Verfassung gewährleistete jedemBürger Sicherheit vor willkürlicher Verhaftung und Un-verletzlichkeit seines Eigentums, ferner das Recht, siehniederzulassen und seinen Beruf zu betreiben, wo es ihmbeliebte, frei zu glauben, zu sprechen, zu schreiben unddas Geschriebene zu drucken, ohne es einer amtlichen