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Auszug aus der alten, mittleren und neueren Geschichte / von Dr. Karl Ploetz, ehem. Professor am Franz. Gymnasium in Berlin
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Alte Geschichte, Griechen.

Medimnen. 4) Theten (&ijreg), alle, welche einen Acker von ge-ringerem Ertrage als 150 Medimnen oder gar keinen Grundbesitzhaben (also auf dem Lande Tagelöhner, in der Stadt Handwerker,Matrosen, Kaufleute).

Die Mitglieder der drei ersten Klassen dienen als Hopliten(onXlxm, d. h. schwerbewaffnete Fulssoldaten), diejenigen derzwei ersten Klassen im Bedarfsfall auch als Kelter auf eigenenPferden, diejenigen der ersten Klasse, für diesen Zweck in48 Naukrarieen eingeteilt, rüsten auf ihre Kosten die Schiffeder Flotte aus; die Theten sollen nur zur Verteidigung desLandes als Leichtbewaffnete oder zur Bemannung der Flotteaufgeboten werden. Eine regelmäfsige Besteuerung der Bürgergab es nicht, die Ämter wurden umsonst verwaltet, die Staats-ausgaben durch den Ertrag der Bergwerke, die Strafgelder, dasKopfgeld der Metöken, durch Markt- und Hafenzölle bestritten.Aufserordentliche Steuern (tigcpogm) wurden bisweilen auf Volks-beschlufs nach den 4 Vermögensklassen erhoben.

Die neun Archonten werden fortan aus der ersten Vermögens-klasse, aber von allen Bürgern gewählt. Der Kat (ßovZq, 400),früher nur aus den Kupatriden besetzt, wird allen 30 Jahre altenBürgern der drei ersten Klassen zugänglich. Die Volksversamm-lung {exxlqmu) besteht aus allen über 20 Jahre alten Bürgern.Sie erwählt die Beamten und entscheidet über die durch Vor-keschlufs des Kates (ngoßovZevpia) an sie gebrachten Angelegen-heiten.

Der altgeheiligte Gerichtshof des Areopag (q ev Aqeua nayoißovZtf), welcher die Gerichtsbarkeit über Mord und Brandstiftungund zugleich die Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltungausübt, wird fortan aus den gewesenen Archonten von tadelloserAmtsführung gebildet. Kleinere Rechtshändel werden von er-wählten Schiedsrichtern und Gaurichtern erledigt. Die meistenwichtigen Prozesse werden von den aus der richtenden Bürger-schaft (qXtala, quaarai, Gesamtzahl 6000?) gebildeten Gerichtshöfenunter Vorsitz eines Archon entschieden.

Diese timokratische Verfassung Solons bahnt den Übergangvon der Herrschaft des Geburtsadels zur Demokratie an.

Aufserdem Gesetzgebung Solons für das ganze bürgerlicheLeben (Familienrecht, Strafrecht, Beschränkung des Luxus, Schutzdes Ackerbaus und der Ölbaumzucht, Sorge für die körperlicheAusbildung der Jünglinge in den 3 Gymnasien: Akademie, Lykeion,Kynosarges). Solon verläfst Athen für 10 Jahre (Reisen nachVorderasien und Ägypten).

Neue Parteiungen in Athen. An der Spitze des Adels undseines Anhanges ( ol ex toi ned'iov, gröfsere Grundbesitzer derEbene) Lykurgos, an der des Mittelstandes (ndgaXoi, d. i. Strand-bewohner) der Alkmäonide Megäkles, an der des ärmeren Volkes(<f idxgioi, Kleinbauern und Hirten des Gebirgslandes) Peisisträtos,