Band 
I. Teil. Von der germanischen Urzeit bis zur französischen Revolution.
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Städtisches Dasein im späteren Mittelalter.

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angelegt: schuppenartige Räume, die schon vorhandenen Bauten ange-klebt wurden, wo nur immer sich Gelegenheit zu regerem Verkehr ergab.An Brückenplätzeu, auf dem Markt, an Kirchen mit hervorragenden Re-liquien, die zu zahlreichen Wallfahrtet: veranlaßten, schössen sie raschaus der Erde, zwischen den vorgestreckten Strebepfeilern des Laugschifsesund des Chors der Kathedralen nisteten sie sich ein, sie umgaben das Rat-hairs in festgeschlossenen: Ring, ja sie bildetet: inmitten breiter Straße::,wie auf der Maximilianstraße in Augsburg, mit der Rückseite aneinauder-gelehnt, eilte neue Reihe jener kleinen Ansiedelungen, die meist erst dietreuere Zeit wieder entfernt hat. Und dem Kleinhändler, der den Miet-zins einer Bude nicht aufbringen konnte, blieb immer noch die Mög-lichkeit, für die Hauptmarktzeitei: gegen mäßige Marktabgabe ein Zeltoder eine Hütte aufzuschlagen neben den feststehende:: Fleischschrannenuitd Schüttbäuken, den Fischtischen und Brotschragen der Zünfte.

Das lebhafte Bild kaufmännischen Straßenverkehrs, das sich ausdieser Abstufung der Verkaufslokale ergibt, erfährt noch wesentlichgrellere Färbung, bedenkt man die Sitte des Mittelalters, alle Warei:zum Verkaufe auszurufen. Zwar verböte:: einzelne Zünfte ihre:: Mit-gliedern, durch allzuhäufiges Rufer: mit weniger stimmkräftigen Ge-nossen in übermächtigen Wettbewerb zu treten, wie sie auch das Aus-legen in: Schaufenster oder den Hausierhandel seitens der Zunftbrüdernicht selten verhinderten; allen: trotz alledem müsse:: wir uns die Stadtdes Mittelalters zur Marktzeit von einem nach unseren Begriffei: starkenLärm, einem rasch pulsierenden und den Anlockungen einzelner Aus-rufer bald da bald dorthin folgende:: Verkehr erfüllt denken. Und nichtbloß die Krämer riefen aus; auch die Weinhäuser und Bierstuben hattenihren Wein- oder Bierrufer, der vor der Pforte neben der aufgestecktenStrohwiffe, den: uralten Zeichen des besonderen Hinweises, die Güteder verzapften Getränke pries.

Natürlich bedurfte ein unter so starken Impulsen verlaufendesStraßenlebeu einer kräftigen polizeilichen Regelung. Schon früh wurde,die innere städtische Polizei in eine Hand gelegt; in einzelnen Städtenstand ihr der Schultheiß vor, in anderen ein Ratsherr als Meister vonder Gewalt. Diese Oberbehörde hatte den Befehl über eine größereAnzahl von Gewaltboten, die bei besonderen Gelegenheiten, wie beiTurnieren, Ratstanz, Anwesenheit vornehmer Gäste, noch durch ge-worbene Bürger verstärkt wurden. Auch die besondere Absperrung desPublikums kannte man schon, damit die Herren von: Volke nicht ver-drängt würden. Besonders ausgedehnt wurde der Polizeiliche Schutzin der Nacht. Nicht selten dienten hier die jungen Söhne der Geschlechterberitten als Nachtwächter; stets war ein besonderer Patrouillendiensteingerichtet. Man begreift diese Maßregeln doppelt, wenn man die un-verhältnismäßig große Anzahl von nächtlichen Auflaufen, wovon dieQuellen reden, in Betracht zieht, und wenn man erwägt, daß bei den: