Die Wiederherstellung der Inquisition.
Bon Leopold v. Ranke.
Als man sah, daß man mit den deutschen Protestanten zu keinemSchluß kam, daß indes auch in Italien Streitigkeiten über das Sakra-ment, Zweifel an dem Fegefeuer und andere für den römischen Ritusbedenkliche Lehrmeinungen überhand nahmen, so fragte der Papsteines Tags den Kardinal Caraffa, welches Mittel er hiegegen anzuratenwisse. Der Kardinal erklärte, daß eine durchgreifende Inquisition daseinzige sei. Johann Alvarez de Toledo, Kardinal von Burgos, stimmteihm hierin bei.
Die alte dominikanische Inquisition war vorlängst verfallen. Da esden Mönchsorden überlassen blieb, die Inquisitoren zu wählen, so ge-schah, daß diese nicht selten die Meinungen teilten, welche man bekämp-fen wollte. In Spanien war man bereits dadurch von der früheren Formabgewichen, daß man ein oberstes Tribunal der Inquisition für diesesLand eingerichtet hatte. Caraffa und Burgos, beide alte Dominikaner,von finsterer Gerechtigkeit, Zeloten für den reinen Katholizismus, strengin ihrem Leben, unbeugsam in ihren Meinungen, rieten dem Papst,nach dem Muster von Spanien ein allgemeines höchstes Tribunal derInquisition, von dem alle anderen abhängen müßten, zu Rom zu er-richten. Wie S. Peter, sagte Caraffa, den ersten Häresiarchen an keinemanderen Orte als in Rom besiegte, so müsse der Nachfolger Petri alleKetzereien der Welt in Rom überwältigen. Die Jesuiten rechnen essich zum Ruhme, daß ihr Stifter Loyola diesen Vorschlag durch einebesondere Vorstellung unterstützt habe. Am 21. Juli 1542 erging dieBulle.
Sie ernennt sechs Kardinäle, unter denen Caraffa und Toledo zu-erst genannt werden, zu Kommissaren des apostolischen Stuhles, all-gemeinen und allgemeinsten Inquisitoren in Glaubenssachen diesseitund jenseit der Berge. Sie erteilt ihnen das Recht, an allen Orten, woes ihnen gut scheine, Geistliche mit einer ähnlichen Gewalt zu delegieren,die Appellationen wider deren Verfahren allein zu entscheiden, selbstohne die Teilnahme des ordentlichen geistlichen Gerichtshofes zu proze-dieren. Jedermann, niemand ausgenommen, ohne Rücksicht auf irgendeinen Stand, irgend eine Würde, soll ihrem Richterstuhle unterworfen