Die Erwerbung der preußischen Königskrone durch Friedrich III. 131
man ein rechter Kurfürst gar nicht sein kann, das freie Wahlrecht bei derKaiserwahl, preisgegeben durch die Verpflichtung, bei jeder Kaiserwahldie hannoversche Stimme einem Prinzen aus dem Hause Österreich zugeben. Und doch handelte es sich bloß um einen Kurhut; hier aber,wo es sich um eine Königskrone handelte, hatte der Kurfürst Friedrichgleich zu Anfang erklärt, daß er in kirchlichen Dingen gar nichts ein-räumen würde, was sein Gewissen irgend drücken könnte. So ließendie kaiserlichen Minister ihren ursprünglichen Antrag auf Errichtungeines Jesuitenkollegiums in Berlin fallen, bestanden aber um so hart-näckiger auf der Erlaubnis, zur Abhaltung des katholischen Gottesdienstesfür die kaiserlichen Minister in Berlin ein eigenes Haus zu erwerben,in dem auch in Abwesenheit der Minister Messe gelesen werden dürfe.„Von welchen! allen aber nicht das Geringste eingeräumt, noch sonstetwas versprochen oder bewilligt worden, so der evangelischen Religionzum Nachteil und der katholischen zum Gewinn gedeihen konnte."
Um eine Landessache also, nicht eine bloße Hofangelegenheit han-delte es sich, ja um ein Vermächtnis des Großen Kurfürsten selbst. Denndieser hatte während seiner ganzen ruhmreichen Regierung mit großerBeflissenheit danach getrachtet, „in Zeremonialsachen einigermaßen eineGleichheit mit den Königen zu erhalten," und seine Vertreter angewiesen,daß sie „um Behauptung der Parität mit den königlichen Ministrisauf alle Weise sich bemühen sollten." Man hatte auch alles getan, dieszu erreichen, aber es war niemals dahin gekommen: „die kurfürstlichbrandenburgischen Ministri mußten insgemein das Chagrin haben, daßihnen die Republiken Venedig und Niederland samt denen italienischenFürsten nicht allein nicht weichen wollten, sondern auch wohl gar invielen Stücken vorgezogen wurden."
Diese Worte entstammen einer Denkschrift: „Über die Erwerbungder königlichen Dignität" vom Jahre 1704, und der Verfasser war einerder drei Vertrauten, mit denen der Kurfürst im November 1699 überseine entscheidenden Entschlüsse zu Rate gegangen war: Heinrich Rü-diger von Jlgen war zuerst mit seinem Gutachten ä. ä. Berlin 25. No-vember 1699 fertig geworden. Der zweite war Ferdinand ChristianBartholdi, der junge Hofkammergerichtsrat, den Friedrich als Gesandtennach Wien geschickt und der dort eine überaus geschickte Vorarbeit ver-richtet hatte. Sein Gutachten trägt das Datum: Friedrichswerder,26. November 1699. Der dritte war der alte Minister Paul von Fuchs.Zu dessen Denkschrift hat der Kurfürst 28 Aussprüche an den Randgesetzt, die ein vollständiges Selbstgespräch über sein „großes Dessein"enthalten.
Diese Eingangsworte des Kurfürsten lassen erkennen, daß seinMinister von Fuchs auf die Gefahr seiner Ungnade sich von vornhereingegen das weitere Verfolgen des Krönungsplanes ausgesprochen hatte.Der Kurfürst aber blieb fest und lehnte auch die Versuche des Ministers,
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