Friedrichs des Großen Sorge für die Hebung des Bauernstandes usw. 145
in Niederschlesien und den benachbarten, vormals schlesischen Kreisender Neumark gefunden. Der Laßbauer dagegen war nur Nutznießerseines Gutes; sein mit Zinsen und Frondiensten belastetes Nutzungs-recht war keineswegs überall ein erbliches, und auch da, wo Vererbungstatt hatte, wie in den meisten Dörfern der Mittelmark und Priegnitz,fiel die Auswahl des Erben aus der Zahl der Kinder des letzten lassitischenInhabers dem Grundherrn zu. Unerbliche Laßbauern, teils auf Lebens-zeit, teils gar nur auf Kündigung angesetzt, bildeten die Masse der bäuer-lichen Bevölkerung in der Uckermark und Neumark, in Pommern, Preu-ßen, Littauen und Oberschlesien; sie nannte man gemeinhin Leibeigene,obgleich im juristischen Sinne die Merkmale der Leibeigenschaft, dieVerkaufbarkeit und Vertauschbarkeit und die Unfähigkeit zu eigenemErwerb, nicht auf sie zutrafen, jedenfalls von den staatlichen Gerichts-höfen nicht anerkannt wurden.
König Friedrich hat in einer seiner Schriften den Zustand, daß derBauer zur Scholle gehöre und Sklave seines Edelmanns sei, als dietraurigste aller Lebenslagen, die empörendste für ein menschliches Herzbezeichnet. „Man sollte meinen," ruft er aus, „daß das einfache Wollengenüge, diese barbarische Gewohnheit zu vertilgen; aber dem ist nicht so,sie hängt an alten Verträgen zwischen den Besitzern der Ländereienund den Andauern, der Ackerbau ist auf die Dienste der Landleute be-rechnet, wollte man dieses abscheuliche Gebaren mit einem Schlagebeseitigen, so würde man damit die ganze landwirtschaftliche Ordnungumstürzen; man müßte den Adel für einen Teil der Verluste, die er er-leiden würde, entschädigen."
In der ersten Hälfte seiner Regierung hat König Friedrich nur gegendie schlimmsten Auswüchse der bestehenden Ordnung angekämpft, in-dem er den Bauern Erleichterung der Fronlasten und Schutz gegenMißhandlungen zu verschaffen bemüht war. An die Wurzeln des Übels,das unsichere Besitzrecht der meisten Bauern und das persönliche Un-freiheitsverhältnis, ward zunächst kaum gerührt, obgleich schon die So-zialpolitik Friedrich Wilhelms I. Anläufe nach dieser Richtung genom-men hatte. Erst 1756 wurde in einer Provinz, in Oberschlesien, derVersuch gemacht, durch Einwirkung auf die Gutsherrschaften den un-erblichen Laßbesitz der Privatbauern in erblichen zu verwandeln. Ur-heber des Planes war der kurz vorher an die Spitze der schlesischen Kam-mern getretene Minister Schlabrendorff, derselbe, der acht Jahre früherals Direktor der Stettiner Kammer für die Aufhebung der Leibeigenschaftseine Stimme erhoben hatte. Seine Anregung war im Generaldirekto-rium damals ausweichend als weiterer Überlegung bedürftig bezeichnetworden, und auch von dem Könige hören wir in dieser Beziehung zu-nächst nur die gelegentliche Klage, die in Pommern noch übliche Leib-eigenschaft sei so harte Sklaverei, sei von so verderblicher Wirkung, daßdie Aufhebung im eigenen Interesse des Adels liegen müsse.
Schmteder, Lektüre. I. Teil. 1»