Band 
Dritter Teil.
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Herrschaft Ravenstein besaß. Da die weibliche Erbfolge durchKaiser Karl V. bestätigt und die Unteilbarkeit der Länder durchdie Hausgesetze bestimmt war, ergriffen die berechtigten Erben,Kurfürst Johann.Sigismund von Brandenburg und Pfalz-graf Wolfgang Wilhelm von Neuburg, gemeinsam Besitz da-von. Der Kaiser, unterstützt von der Liga und von Spanien, er-

Wilhelm m.

Johann III. von Kleve, Mark - Maria von Jülich, Berg

und Ravenstein. | und Ravenstein.

Wilhelm f 1592.

Gem. Maria von Österreich.

Maria Eleonore.Gem. Albrecht Friedrichv. Preußen.

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Anna.

Gem. Johann Sigismundvon Brandenburg.

Anna.

Gem. Philipp Ludwigv. Pfalz-Neuburg.

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Wolfgang Wilhelmv. Pfalz-Neuburg.

Johann Wilhelmf 1609.

hob dagegen Einspruch, während der Kurfürst und der Pfalzgrafvon der Union, von Frankreich, von den Niederlanden und Eng-land Hilfe erhielten; ein Waffenstillstand machte dem Streite einEnde. Die Entzweiung der beiden Erben, von denen JohannSigismund zur reformierten, Wolfgang Wilhelm zur katholischenKirche übertrat, gab zu neuen Kämpfen unter Teilnahme derNiederländer und Spanier Anlaß, aber durch den vorläustgenTeilungsvertrag von Tanten 1614 wurde der Friede wieder-hergestellt. Die endgültige Teilung, in welcher der Kurfürst vonBrandenburg Kleve, Mark und Ravensberg, der Pfalzgraf vonNeuburg Jülich und Berg erhielt, erfolgte erst 1666 .

es Die Vorgänge in Böhmen. An Stelle des geistesschwachenRudolf II. wählten die Erzherzöge seinen Bruder Matthias zumOberhaupte des Hauses Habsburg, welcher den Kaiser zwang, ihm1608 Österreich, Mähren und Ungarn abzutreten. Um Böhmenzu behaupten, wo die protestantische Lehre zahlreiche Anhänger ge-funden hatte, bewilligte Rudolf durch den Majestätsbrief 1609den Ständen (Herren, Rittern und königlichen Städten) freieReligionsübung, mußte aber gleichwohl auch dieses Land 1611