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Grundriss der Welt- und Schweizergeschichte für Sekundar-, Bezirks- und Realschulen sowie die untern Klassen des Gymnasiums / von J. Helg
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ihrer Religion, nämlich der Stadt Zürich auch allein unterworfen sein;die Schulmeister aber in allen anderen Sachen, außer was die Institutionvon Religionsdozierung betrifft, dem weltlichen Richter unterworfen bleiben.Auch wo die eine oder andere Religion verlangte, daß die Schulegesondert würde, oder aber eine neue aufrichten wollte, solle solches der-selben auf eigene Kosten zu tun bewilliget sein.

Es solle auch kein Teil an des anderen Religions-Zeremonien undGebräuchen oder was immer seinem Glaubensbekenntnis nicht gemäß ist, in-sonderheit auch nicht zu Haltung des anderen Teils Fest- und Feiertagenverbunden sein, und gleichwie die Katholischen in ihrem Gottesdienst,Kirchengebränchen und Zeremonien nicht gehindert, beschimpfet, noch be-leidiget werden .... Dannethin so war auch angesehen und geordnet,daß zur Verhütung besorglicher Ohnordnung für das Künftige die Kirchezur Verrichtung des Gottesdienstes an Sonntagen von denen, die selbigezuerst gebrauchen, denen so der anderen Religion sind, vom Frühling bisin den Herbst um 8 Uhren und vom Herbst bis in den Frühling spätestum 9 Uhren überlassen; es wäre dann Sache, daß sie sich untereinander mitbeidseitigem Belieben .... einer anderen Stunde verglichen hätten; . . .jedem Teil anch zur Verrichtung des Ordinari- und Extraordinari Gottes-diemts durch die Wochen derselben Gebrauch ohngehindert gestattet werden;zu solchem End, wo man keine eigenen Kirchenschlüssel und Meßmer hatund derer begehret wurden, solche dem begehrenden Teil zudienen sollen,. . . . auch den Evangelischen an solchen Orten, wo sie mit keinen eigenenTanfsteinen versehen, selbe zu eigenem Gebrauch in die Kirche hinzuzusetzenohne einige Hindernis gestattet werden, zugleich auch jeder Religion einbesonderer Kirchhof, ihre Toten nach ihrer Religionsmanier zu begraben,verwilliget sein solle...

,8. Ausschivnng Wlchl'ands. Sinken der schwedischenMacht. Aeter der Große. Karl XII.

Über Rußland nahm die Völkerwanderung aus demInnern Asiens gegen den Westen hin ihren Anfang. Vonda bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts wußte mau vondiesem Lande höchst wenig. Es trug mehr einen asiatischen,als einen europäischen Charakter und stand bis 1480 unterder Herrschaft der Mongolen.

Peter der Große (16891725) erhob es zur euro-päischen Großmacht.

1. Geiers Erziehung. Peter wurde 1672 in Moskaugeboren. Ein Genfer, Franz Jakob Lefort, warsein Erzieher. Dieser machte ihn mit der Kultur des Abend-landes bekannt; er erzählte ihm von abendländischen Sitten undGebräuchen, von Schulen und feiner Bildung, von Handelund Gewerbe. Das weckte den Geist und die Lernbcgicrde