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Gesetze gegen die Emigranten erlassen. Diese bestimmten:1. Jeder Auswanderer ist des Verrates am Vaterlande ver-dächtig. 2. Kehrt er bis zum 1. Januar 1792 nicht zurück,so ist er des Verrates schuldig und mit dem Tode zu be-strafen. 3. Dieses Gesetz gilt auch den Brudern des Königs,d. h. gegenüber dem Grafen der Provence, dem späterenLudwig XVIII., und gegenüber dem Grafen von Artois, demspäteren Karl X. Der König legte Verwahrung gegen beideGesetze ein.
10. Krieg gegen ^reichen und Österreich. Zugleich hattensich Friedrich Wilhelm II. von Preußen (1786 bis 1797),der Nachfolger Friedrichs II., und Kaiser Leopold II. vonÖsterreich, der Thronerbe Josephs II., verbündet, um derRevolution in Frankreich entgegenzutreten und das Königtumzu schützen. Die Nachricht davon brachte die Pariser in eine nochfurchtbarere Aufregung. Wütend erklärten sie am 2. April 1792an Preußen und Österreich den Krieg. Der französische Ge-neral Dumouriez besiegte die Verbündeten bei Balny inder Champagne. Dieselben mußten einen schimpflichen Rückzugantreten. Allgemein schob man in Frankreich die Schuld ander fremden Einmischung aus den König. Er wurde daherdes Verrates am Vaterland«: angeklagt.
11. Der Sturm auf die Huiterieu. Die Radikalen undbesonders die Jakobiner erregten einen Sturm auf die Tnilcricn.Es waren diese ein schlagartiges Gebäude der Stadt, inwelchem der König und die Nationalversammlung seit derRückkehr von Versailles ihren Sitz hatten.
Noch einmal vermochte Ludwig die Menge zu beschwichti-gen; doch schon am 10. August 1792 erneuerte sich dasManöver. Der König flüchtete sich in die Nationalversamm-lung. Die Besatzung, die 750 Mann starke Schweizer-garde, wurde niedergemetzelt. Im Rate mußte der Könignur vernehmen, wie man über seine Absetzung beriet, sieauch wirklich aussprach und ihm einen alten Turm, Is Dempis,als Gefängnis anwies.
Man stellte an die Schweizer das Verlangen, ohne Kampf denPlatz zu räumen. Die Antwort lautete kurzweg: „Wir sind Schweizer,und die Schweizer verlassen ihre Waffen nur mit dem Leben. Wirglauben, einen solchen Schimpf nicht verdient zu haben. Wenn man dasRegiment nicht mehr will, kann man es verabschieden. Aber wir werdenunsern Posten nicht verlassen und entwaffnen lassen wir uns nicht." Drei