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Grundriss der Weltgeschichte für höhere Lehranstalten / von J. C. Andrä
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Wie Schweden seit dem nordischen Kriege seine vorige Bedeutung ein-büßte, so wurde nun Rutzland die erste Macht im Norden. Peter derGroße (der 17161717 eine zweite Reise ins Ausland, nach Holland undFrankreich, gemacht hatte) nahm 1721 (neben dem allrussischen Titel Zar) deneuropäischen Namen Kaiser an und war bis zu seinem Tode rastlos bemüht,Rußlands Größe zu fördern (sein den Reformen widerstrebender Sohn Alex eistarb im Kerker 1718). Seine nächsten Nachfolger Katharina I-, Peter II. undAnna regierten durch Günstlinge; Elisabeth, Peters des Großen Tochter(17411762), nahm, mit Österreich verbündet, am siebenjährigen Kriege teil(Z 115) und bestimmte zum Nachfolger ihren Neffen Peter III., mit welchemdas Haus Holstein-Gottorp (1762 bis jetzt) zur Regierung gelangte. AufPeter folgte seine Gemahlin Katharina II. (Z 118).

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Kaiser Karl VI. 1711-1740.

1. Unter der Regierung Karls VI. (§ 107, 2) war das deutscheReich (zunächst infolge der Kriege gegen Ludwig XIV.) in große Schwächeherabgesunken. Nachahmung französischer Sitte und Bildung hatte esmehr und mehr von dem Einflüsse Frankreichs abhängig gemacht; dieÜppigkeit und Schwelgerei der Höfe (z. B. des sächsischen unter Augustdem Starken, der, wie viele andere, selbst geistliche Fürsten, in demgroßen"Ludwig sein Vorbild sah) hatte Zerrüttung der Staatseinkünfte, Ver-armung des Volkes (bei welchem jetzt zuerst die Auswanderung nachNordamerika aufkam), Unterdrückung der alten bürgerlichen Freiheiten rc.herbeigeführt. Die Reichsfürsten, untereinander uneinig, sorgten selbstsüchtignur für sich und vergaßen ihre Pflichten gegen den Kaiser und das Reich.Der Kaiser dagegen war nur darauf bedacht, seine Hausmacht auszu-bilden und das Reich für seine Zwecke zu gebrauchen. Seine Würdewar mehr eine Last, als daß sie Macht verlieh: bei mehr als 300 bei-nahe selbständigen Staaten, in welche das Reich zerfiel, war eine einheit-liche oberste Gewalt fast nur noch ein Name.

Von seiner ehemaligen Machtfülle waren dem Kaiser nur geringe Vorrechte,sogenannte Reservatrechte (Erteilung von Privilegien, Standeserhöhungen rc.)verblieben; in allen wichtigen Angelegenheiten (Gesetzgebung, Krieg und Frieden,Besteuerung rc.) war er an die Zustimmung der Reichsstände gebunden.Der Reichstag, seit 1663 ständig zu Regensburg, wurde nicht mehr vonKaiser und Ständen in Person besucht, sondern durch Gesandte beschickt. SeineVerhandlungen schleppten sich unter lauter Förmlichkeiten in endloser Breitehin; Beschlüsse kamen nur mühsam zu stände. Er bestand aus 3 Kollegien:dem Kurfürstenkollegium, dem Fürstenkollegium (mit der geistlichen und welt-lichen Bank) und dem Städterat. Nur wenn alle 3 Kollegien den kaiserlichenAnträgen beistimmten, konnte ein gültiger Ncichsschluß ergehen.