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durch ihre unfruchtbaren und ausschweifenden Verhandlungen genährten-stets zunehmenden Unordnungen im Lande und besonders in der Haupt-stadt bewogen die Regierung (unter den Ministern Brandenburg undManteuffel) die Versammlung (5. Dez. 1848) aufzulösen. Zugleichließ der König einer neubemsenen Volksvertretung eine Verfassungsurkundevorlegen, die nach erfolgter Durchberatung und mancherlei Abänderungam 31. Januar 1850 (Eid des Königs 6. Februar) endgiltig festgestelltwurde. In mehreren andern deutschen Staaten schlug Preußen durchseine Kriegsmacht die revolutionären Bewegungen nieder. Seine Heerebezwängen einen Aufstand zu Dresden (Mai 1849); machten dann unterder Anführung des Prinzen von Preußen der Republik in Rhein-bayern ein Ende und stellten in Baden die Regierung des Großherzogswieder her. Auch in dem schleswig-holsteinischen Kriege kämpften diepreußischen Truppen siegreich.
6. Der erste schleswig-holsteinische Krieg.
Der Versuch der dänischen Regierung, das mit dem deutschen Herzog-tum Holstein engverbundene Schleswig mit Aufhebung seiner alten Rechteden: dänischen Königreiche gänzlich einzuverleiben, führte zum — erstellschleswig-holsteinischen — Kriege. Im Auftrage des Deutschen Bundesübernahm es Preußen, die Verbindung Schleswigs mit Holstein zu schützen.Seine Truppen unter General Wrang el, denen auch Truppen andererdeutschen Staaten folgten, rückten, nebst dem schleswig-holsteinischen Heere,im April 1848 in Schleswig ein und siegten in mehreren Gefechten, woraufein Waffenstillstand zu Malmö (August 1848) geschlossen wurde.Nach dessen Ablauf (Febr.1849) drangen die Deutschen nach dem Erfolge beiEckernförde (5. April) und der Erstürmung der Düppeler Schanzen(13. April) in Jütland ein. Aber die Einmischung Englands und Ruß-lands zugunsten der Dänen bewirkte, daß Preußen bald sich vom Kampfezurückzog. Die Dänen besetzten nun, nach dem Siege über die Schles-wig-Holsteiner bei Jdstedt (25. Juli 1850), das Herzogtum Schleswig,und infolge der verhängnisvollen Übereinkunft von Olmütz (Nov.1850) zwischen Österreich und Preußen stellte ein österreichisches Heer auchHolstein wieder unter die Herrschaft des Dänenkönigs. Doch sollten diebeiden Herzogtümer ihre eigene Verfassung behalten und insbesondere auchSchleswig vor der förmlichen Einverleibung in Dänemark gesichert sein.Bezüglich des in Aussicht stehenden Erlöschens des in Dänemark regieren-den Mannsstamms des oldenburgischen Hauses setzten dann die Groß-mächte durch das sogenannte Londoner Protokoll (1852), mit Auf-