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gefangen weggeführt, gestäupt, beschatzt, so daß ein Bürger schier nicht mehr sicher vorsThor spazieren gehen kann. Die Ritter haben die Ernteleute an ihrer Arbeit verhindert,das Getreide vernichtet, Rindvieh und Schweine weggetrieben und sich also aus dem Steg-reif genährt und bereichert. In solcher Bedrängnis haben die Städte bei ihrer ge-bührlichen Obrigkeit Schutz und Rettung erbeten. Jobst hat auch der Formwegen Statthalter verordnet, aber er ist allwege bei seinem Vornehmen geblieben,aus der Mark seinen Beutel zu spicken, und hat alles in der alten Weisebelassen. Da haben sich 1390 die märkischen Städte verbunden, wider solche Feinde desVaterlandes zu streiten. Doch sie sind wegen des großen Anhanges des Adels (besondersmächtig Dietrich und Hans von Quitzow im Havellande) übermannt worden. Als abermenschliche Hilfe aus gewesen, hat Gott darein gesehen und die Frevler zur Strafe ge-zogen. (Nach der klein. Chronik der Mark von P. Hafftig.)
Nach Jobsts Tode setzte Sigismund (1411) den (um seine Erhebungzur Kaiserwürde sehr verdienten) Burggrafen von Nürnberg, Friedrich VI.von Hohenzollern , zum „vollmächtigen gemeinen Verweser und obristenHauptmann" ein, „um mit Gottes Hilfe die Mark aus ihrer jammervollenLage zu erretten". (Wahlspruch: Wer auf Gott vertraut, den verläßt ernicht.) 1415 übertrug der Kaiser auf dem Konzil zu Konstanz auf Friedrichdas Markgraftum Brandenburg (nur noch Altmark, Mittelmark, Priegnitz)nebst der Kur- und Erzkämmererwürde erbeigentümlich (Urkunde 30./IV.).Mit Friedrich beginnt die Reihe der hohenzollernschen Kurfürsten (1415 bis1701).
5. Das hohenzollernsche Haus, dessen Stammvater der Graf B ur chardvon Zollern in der 2. Hälfte des 11. Jahrh, war, hat zu seiner Wiegedie in Schwaben in der rauhen Alb bei Hechingen gelegene Stammburgder Grafen von Zollern. Ein Zweig dieses Stammes, Friedrich I., wurdenach Franken verpflanzt und erhielt vom Kaiser Heinrich VI. um 1190 dieBurggraf schaft Nürnberg. (Verwaltung der um Nürnberg liegendenReichsgüter und Hausgüter der hohenstaufischen Kaiser. Kaiserliches Land-gericht für Sachsen, Schwaben, Franken und die Rheinlande.) Sein jüngererSohn (Friedrich) begründete die schwäbische Linie des Hauses (seit dem17. Jahrhundert „Fürsten von Hohenzollern" genannt). Der ältereSohn (Konrad) erbte die Güter in Franken; er und seine Nachkommenim Burggrafenamte erwarben allmählich großen Länderbesitz und großesAnsehen im Reiche. Burggraf Friedrich III. erhielt von Rudolf vonHabsburg, dessen Erwählung zum Kaiser er gefördert hatte, die Erblich-keit der Burggrafenwürde; er trug in der Schlacht auf dem Marchfelde dieSturmfahne und entschied Rudolfs Sieg. Friedrich IV. entschied die SchlachtbeiMühldorf 1322 zu Gunsten Ludwigs des Bayern; sein Enkel Friedrich V.wurde von Kaiser Karl IV. in den Stand eines Reichsfürsten erhoben.Er verteilte sein Land unter seine beiden Söhne, so daß der ältere, Johann,