Band 
Erster Kursus.
Seite
139
JPEG-Download
 

Johann Hus s- 1415.

139

Indessen fuhr Hus fort, im Geiste Wikleffs die sittliche Verdorbenheitder Geistlichen und verschiedene Mißbrauche der Kirche anzugreifen, woraufder Erzbischof ihn bei dem Papste verklagte, ihm das Predigen verbot unddie Schriften Wikleffs verbrannte. Darüber geriet das Volk in Bewegung;es geschahen Mordthaten, man plünderte Kirchen und Klöster. Der Erz-bischof wandte sich abermals an den Papst, welcher Hus nach Rom vorlud;allein dieser leistete der Vorladung keine Folge und berief sich auf ein all-gemeines Konzil. Als nun vollends der Papst für Geld Ablaß* erteilte,griffen Hus und Hieronhmus dieses unchristliche Verfahren schonungslos an.

Die Folge davon war, daß der Papst 1412 den Bann über sie aussprach. ^ann"Hus floh nach Husinetz, wo er unter großem Zulaufe predigte und kraftvolleTrost- und Ermahnungsbriefe an seine Gemeinde nach Prag schrieb.

2. Als im Jahre 1414 das Konzil» zu Konstanz zusammenkam, ver- Konzillangte Hus, zu seiner Rechtfertigung vor dasselbe gestellt zu werden. Kaiser zu KonstanzSigismund» gab ihm einen Geleitsbrief und stellte ihn so unter seinen und 1414—18.des Heiligen Römischen Reiches besonderen Schutz. Selbst der Papst (Jo-hann XXIII.) gab ihm die Versicherung, es solle ihm nichts Böses geschehen,wenn er auch seinen Bruder ermordet hätte. Von mehreren böhmischenRittern begleitet, langte Hus (am 3. November 1414) in Konstanz an undwartete drei Wochen vergeblich auf ein öffentliches Verhör. Erst Ende No-vember (am 28.) wurde er vorgeladen und noch an demselben Abend, ob-gleich man ihm keinen Irrtum nachgewiesen, zur Haft gebracht,im Jahre 1423 das Herzogtum Sachsen mit der Kurwürde. So kam Sachsenan das Haus Wettin (S. 121 Anm. 3 und S. 129 Anm. 2).

* Vor Zeiten pflegte die Kirche über diejenigen, welche sich grober Sünden schul-dig gemacht hatten, strenge Strafen zu verhängen. Von der Teilnahme am Gottes-dienst ausgeschlossen, mußten sie im Bußgewand an der Kirchthür stehen, wo siesich demütig der Fürbitte der Eintretenden empfahlen. Wenn die Büßenden den ern-sten Willen zeigten, sich zu bessern, so wurde ihre Strafzeit, welche oft aus mehrereJahre angesetzt war, auch wohl abgekürzt, in der Regel unter der Bedingung, daß siesich dieser Gunst durch fromme Werke würdig machten. Diesen Nachlaß derKirchen-strafen nannte man Ablaß. Papst Urban II. erteilte aus dem Konzil zu Llermont(S. 118) allen Kreuzfahrern vollkommenen Ablaß, d. h. er erließ ihnen alleKirchenstrafen, wenn sie aus frommen Beweggründen den Kreuzzug unternehmenwürden. Jnnocenz IV. dehnte auf der Kirchenversammlung zu Lyon (S. 129)den Ablaß auch auf diejenigen aus, welche, ohne selbst am Kreuzzuge teil zu nehmen,denselben durch einen Geldbeitrag unterstützen würden. Diese Form des Ablasseswurde seitdem immer häufiger, und so oft man zum Kirchen- oder Schulbau, zumTürkenkrieg oder zu irgend einem anderen Zwecke, der zu der Kirche nur in einigerBeziehung stand, Geld bedurfte, schrieb man einen Ablaß aus.

2 Das Konzil zu Konstanz (S. 125 Anm. 4) 1414—1418 sollte die Kirche anHaupt (Papst) und Gliedern (Geistlichkeit) reformieren. 1305—1377 residierten diePäpste zu Avignon im südlichen Frankreich. 1378 wurde auch in Rom ein Papsteingesetzt; so entstand die Kirchenspaltung (das Schisma) 1378—1417. Das Konzilzu Pisa (1409) setzte den Papst zu Avignon und den zu Rom ab und wählte einenneuen Kirchenfürsten. Da aber jene beiden nicht zurücktraten, so gab es nun dreiPäpste. Auf dem Konzil zu Konstanz wurden zwei zur Niederlegung ihrer Würdebewogen und der dritte (Johann XXIII.) 1417 abgesetzt.

s Nach Wenzel von Böhmen folgte als deutscher König Ruprecht von derPfalz 1400—1410, dann der Bruder Wenzels, Sigismund 1410—1437. Dieserwar außerdem König von Ungarn, Kurfürst von Brandenburg und, seit seines Bru-ders Tod (1419), auch König von Böhmen mit Schlesien und der Lausitz. — DieMark Brandenburg (S. 121 Anm. 3) verlieh Sigismund 1415 an den Burggrafenvon Nürnberg, Friedrich den VI. (als Kurfürst: Friedrich I.) aus dem HauseHohenzollcrn, den Ahnherrn des jetzt regierenden preußischen Königs- und deutschenKaiserhauses, das seinen Namen von der alten Burgfeste Zollern oder Hohenzollern inder Schwäbischen Alp bei dem Städtchen Hechingen (südlich von Tübingen) führt.