Band 
Dritter Kursus.
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Römische Heldenzeit 360—290 vor Chr.

Unter der Bedingung aber, die römische Hoheit anzuerkennen, bewilligte erden Samnitern den Frieden s290).

So war nach einem fast fünfzigjährigen Kampfe Mittelitalien inden Besitz der Römer gekommen; diese eroberten dann durch den taren-tinischen Krieg (280 — 272) auch Unteritalien und waren damitHerren der ganzen Halbinsel.

2S. Rom's Verfassung um das Jahr 3vü vor Chr.

Vollendung der Verfassung um das Jahr 300. Vertheilung der Gewalt an Bürgerschaft,

Senat und Magistrate. Besugnih der Centnriat- und Tribuskomilien. Der Senat.

Die Magistrate, und zwar höhere: Konsuln, Prätoren und Censoren; niedere: Quä-stören und Aedilen. Das Volkstribnnat. Die Diktatur. Der Jnterrex.

Mit dem Jahr 300 war die römische Verfassung vollständig ausgebildet.

Um diese Zeit stellt sie sich als eine weise Mischung demokratischer, aristokratischerund monarchischer Elemente dar. Die Oberhoheit ruhte beim gesummten Volke,die gesetzgebende, ausübende und richterliche Gewalt dagegenwar getheilt zwischen Bürgerschaft, Senat und den Magistraten.

Die römische Bürgerschaft, ursprünglich auf die Gemeinde der Stadtbeschränkt, hatte sich nach und nach über das eroberte Gebiet und somitüber ganz Italien verbreitet. Nur die Bürger waren stimmberechtigt, welcheeiner der 35 Tribus * zugetheilt waren; die Übrigen (gewerbtreibende In- 35 Tribus.fassen) waren eine Art Schutzverwandte. Zu den ländlichen Tribus ge-hörten meist die reichen Grundbesitzer, in die städtischen waren die vermö-genslosen Bürger (Proletarier) und die Freigelassenen zusammengedrängt.

Das Volk versammelte sich nach Centurien (oomitia osut-urintg.) oder nach Komitien.Tribus (oomitia, tributu). In den Centurialkomitien wurde auf Antragdes Senats über neue Gesetze, über Krieg und Frieden, über Bündnisseabgestimmt, auch wurden allda die Hähern Magistrate gewählt. In denTribuskomitien fand die Wahl der Volkstribunen und die der niederenMagistrate statt. Der Senat (anfangs 300 Mitglieder, später 500, unter Senat.Cäsar 900, unter Augustus 600) hatte die Berathung aller Staatsgeschäfte,

Verwaltete die Finanzen und leitete die Angelegenheiten der unterworfenenVölker. Die Magistrate^ zerfielen in ordentliche und außerordent-liche; indem jene, abgesehen von jeweiliger Erneuerung, ununterbrochendauerten, diese nur in den gefahrvollen Lagen des Staates ernannt wurden.

Sonst theilte man die Magistrate auch in höhere und niedere. Zuden höheren Magistraten rechnete man: 1. Die beiden Konsuln, deren Konsuln.Ehrenzeichen 12 Liktoren mit den Fasces waren. Ihre Pflichten bestandenin der Berufung des Senats, sowie darin, daß sie in der Volksversamm-lung (ooiuitiu osuturintu) präsidirten und sonst das Heer befehligten.

2- Die Prätoren (seit 247 vor Chr. ein Stadt- und ein Fremdenprätor), Prätoren,denen die Leitung des Gerichtswesens anvertraut war. Als Zeichen ihrerWürde trugen sie Schwert und Spieß, auch schritten vor ihnen 2 Liktorene Zur Zeit des Servius (S. 60) hatte es 4, nach Einführung der Volkstri-bunen (S. 63) 21 Tribus — 17 ländliche und 4 städtische — gegeben, nunmehrbetrug deren Anzahl 35 und zwar 31 ländliche und 4 städtische. Während des erstenpanischen Krieges wurden mit 35 die Reihe der Tribus für abgeschlossen erklärt, sobaß etwaige Neubürger den schon bestehenden Tribus zugetheilt werden mußten.

2 Die Bewerber um die Magistrate hatten sich 17 Tage vor der Wahl zuweiden; sie erschienen in einer weißen Toga (to^a oauäiäa), daher der NameCandidat.