Zustand Deutschland's unter den Hohenstaufen 1138—1254. 127
etwa 350) Lehen getheilt, deren Besitzer fast sämmtlich die Landeshoheit(den Heerbann und die Gerichtsbarkeit, sowie die Nutzung der Zölle, derMünze und Bergwerke) ausübten. Nur in einzelnen Theilen Deutschland'shatten sich kleinere, dem Kaiser unmittelbar unterworfene Bezirke erhalten,welche durch kaiserliche Bögte verwaltet wurden. Aber auch diese Reichs-vogtcien wurden zum größten Theile verpfändet oder verkauft, und sobeschränkten sich die kaiserlichen Rechte auf die Oberlehnsherrschaft, die Ge-richtsbarkeit über die Reichsfürsten, die Anführung des Reichsheeres und dieBerufung der Reichstage. Die Kaiserwürde war auf diese Weise nur nochdann von Bedeutung, wenn sie mit großem Landbesitz verbunden war, wes-halb denn auch seit dem Interregnum das Streben aller Kaiser auf Er-Werbung einer ansehnlichen Hausmacht hinging. " '
2. Unter den Hohenstaufen wurden die Städte, was für die Entwicke-lung unseres Vaterlandes sehr wichtig war, bereits unter die R eichsstände Städte,aufgenommen. Das ehemals den Grundherren zustehende Recht, die Stadtdurch Dienstleute besetzt zu halten, war meist auf Jnnehaltung der Burgbeschränkt worden; auch hatten die Städte allmälig die Gerichtsbarkeit fürden Umfang ihres Weichbildes erworben. Sie übten daher fast alle Rechteaus, welche den Fürsten über ihre Länder zustanden, und durften gleich diesenAbgeordnete zu den Reichstagen senden. Doch galt dies nur von den Reichs-städten. Die übrigen Städte, öfters „freie Städte" genannt (S. 118), ge-wannen auch sehr an Bedeutung, waren aber ihrem besonderen Landesherrnuntergeben. Seitdem sich nun auf solche Weise der Bürgerstand hobund durch Gewerbe und Handel bereicherte, ward der niedere Adel, theils Bürger-durch Neid, daß der Bürger an Geld und Gütern ihm überlegen sei, theils stund,
aus Lust an einem unruhigen Leben gegen die fleißigen Städte getrieben.
Leider wurde es adelige Sitte, von unzugänglichen Raubschlössern oder aus Hin-terhalten wehrlose Kaufleute auf den Heerstraßen oder Flüssen zu überfallen Raubritter-und auszuplündern, reichen Gcwerbsstädten unter leichten Verwänden abzu- Wesen,sagen und dann mit scheinbarem Rechte ihre Güter und Feldfrüchte zu rauben.
Als seit dem großen Bannflüche von Lyon 1245 gegen Kaiser Friedrich denH. jeder Unordnung ein breiter Weg eröffnet war und Niemand dem Uebelwehren konnte, griff dieses Räuberwesen mit reißender Schnelligkeit um sich.
Die Raubschlösser vermehrten sich von Jahr zu Jahr, und war ein einzel-ner Ritter nicht im Stande, einen solchen Bau zu bestreiten, so vereinigten sichMehrere dazu und plünderten nachher in Gemeinschaft. Am schlimmstenwar es zur Zeit des Interregnums: da war überall Unordnung und Ge-w altthat, da war das Faustrecht zum König geworden.
4. Franken hörte 1125 auf und fiel meist an die Pfalzgrafen bei Rhein;doch entstanden daraus auch das Erzbisthum Mainz (wenigstens zum Theil),die Bisthümer Speier, Worms, Fnlba, Würzbnrg, Bamberg; die Grafschaf-ten Henneberg und Nassau; die Reichsstädte Frankfurt, Nürnberg rc. undspäter die Fürstenthümer Ansbach und Baireuth.
5. Das alte Sachsen hörte 1180 auf. Brandenburg, Oldenburg, Braunschweig,
Lünebnrg, Mecklenburg, Holstein, Anhalt und Pommern wurden unabhängig.
Westfalen fiel an Köln; Lübeck, Hamburg und Bremen wurden Reichsstädte.
Manches kam noch an die Erzbischöfe von Mainz, Magdeburg und Bremenund die Bischöfe von Osnabrück, Paderborn, Halberstadt, Hildesheim, Verden,
Münster und Minden; den Rest erhielt Bernhard von Anhalt als (neues)
Herzogthum Sachsen (Wittenberg); dieses fiel 1423 an die Markgrafen vonMeißen, welche schon seit 1247 die Landgrafschaft Thüringen besahen.