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Neue Geschichte.
mit den Ländern an der Weichsel dauernd vereinigte, sich in Krakau krönenUeberge- ließ und die Königswürde auf seine Nachkommen vererbte. Sein Sohnwicht des Kasimir der Große erwarb sich als Gesetzgeber viele Verdienste. Aber soAdels, ^hr er auch die Macht des Adels zu mindern und das Städtewesen zu he-ben suchte — bei den kriegerischen und aller Bildung ermangelnden Polenkonnte ein freier Bürgerstand nicht erblühen. Die auf den Säbel gegrün-dete Herrschaft blieb fortwährend beim Adel; Kleinhandel und Gewerbe-wesen kam in die Hände der Juden, und der Bauer führte als leibeigenerKnecht auf den Gütern seiner Herren ein armseliges Leben.
Mit Kasimir erlosch (1370) der Mannesstamm der Pi asten, woraufdie Polen seinem Schwestersohn, Ludwig dem Großen (1370—1382) vonWahlreich, singen, die Krone übertrugen. Von da an wurde Polen ein Wahl-reich, doch blieb die Nation nach Ludwig's Tod fast zwei JahrhunderteJagellouen lang (1386—1572) bei dem Geschlechte der Jagellonen, die aber für1386-1572. shre Erhebung dem Adel Steuerfreiheit und andere große Vorrechte gewäh-ren mußten. Unter dem ersten König dieses Geschlechts, Jagello', demGroßfürsten von Litthauen, wurde dieses Land dem polnischen Reiche hin-zugefügt, nachdem daselbst das Christenthum begründet worden. Die wol-lenen Röcke, welche bei der Taufe vertheilt wurden, führten Tausende vonhalbwilden Letten dem neuen Glauben zu. Jagello's zweiter NachfolgerKasimir IV. brachte (1466) den deutschen Orden (S- 135) zur Abtretungvon Kulm, Elbing und Marienwerder und zur Anerkennung der polnischenOberlehnsherrlichkeit; doch hatte er sich dabei die Hilfe des Adels, welcher aufden polnischen Reichstagen allein die Steuern und Truppcnaushcbungenbewilligte, durch neue Zugeständnisse erkaufen müssen. Damit nicht immeralle Edelleute in eigner Person die Reichstage zu besuchen hatten, traf mannunmehr die Einrichtung, daß aus den Woiwodschaften (Landschaften) eineLaudboten. bestimmte Anzahl bevollmächtigter „Landboten" abgeordnet wurden, denendann der König noch einige Vertreter der Geistlichkeit und des höheren Be-amtenstandes beifügte. Ohne Zustimmung dieser Reichsvertretung, wobeider Bürgerstand nicht zugezogen war, konnte der König weder in der Ge-setzgebung, noch im Steuerwesen, noch irgend etwas von Bedeutung aus-führen. Die Edelleute galten als die einzig wahren Staatsbürger, und derGrundsatz, daß sie einander völlig gleich seien, erhöhte ihre Macht in dem-selben Grade, als häufiger Thronwechsel und Erbfolgekricge die Königs-gewalt schwächten. — Im Reformationsjahrhundert befestigte (1525) Kö-nig Sigismund die Oberlehnsherrlichkeit von Polen über das HerzogthumPreußen, das von dem zur lutherischen Kirche übergetretenen Hochmeisterdes deutschen Ordens, Albrecht von Brandenburg (S. 203), neubegründet worden. Damals hatte Polen seine größte Ausdehnung, dochlag in dem Staate bereits der Keim des Verderbens. War es schon eingroßer Uebelstand, daß im Reichstage nur Vertreter des Adels, die oberenBeamten und Geistlichen saßen, so wurde die Sache noch schlimmer, alslüberum später (1652) das sogenannte libsrum Veto aufkam, d. i. die Einrichtung,vsto daß eine einzige Stimme die Beschlüsse des ganzen Reichstags aufschieben1652. oder ungiltig machen konnte. Eine so maßlose Freiheit der einzelnen Be-vollmächtigten mußte nothwendig die Freiheit Aller gefährden und die Ein-heit und Kraft des Staates zerstören.
Seit dem Aussterben der Jagellonen (1572) hatte sich die Verwirrung