Deutschland 1863-1870.
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Am 1. Juni 1866 berief Oesterreich nicht nur die holsteinische Stände-versammlung, um die Stimme des Landes in dieWagschale zu legen, son-dern brachte den ganzen Streit auch vor den Bundestag. Dieses Verfah-ren erklärte Preußen für einen Bruch der Gasteiner Konvention und ließTruppen in Holstein einrücken. Beide Herzogthümer sollten, wie früher,von beiden Mächten gemeinschaftlich besetzt und verwaltet, zunächst der Zu-sammentritt der Stände verhindert werden. Nun zog der österreichischeStatthalter von Gablenz „unter Protest" mit seinen Truppen nach Böh-men; auch der Prätendent Friedrich von Augustcnburg mußte sein „Erb-land" verlassen. Solches Vorgehen Preußen's betrachtete Oesterreich alseinen Akt gewaltsamer Selbsthrlfe und beantragte beim Bundestag die Mo-bilistrung des gesammten Bundesheeres mit Ausnahme des preußischen Kon-tingents. Obgleich Preußen diesen Antrag als eine Kriegserklärungbezeichnete, so wurde er am 14. Juni doch mit 9 gegen 6 Stimmen an-genommen, worauf Preußen den bisherigen Bundestag für erloschen erklärte.
Somit mußten die Waffen entscheiden.
2. Der „deutsche Krieg" brach aus und führte durch die raschen DeutscherSiege Preußen's im Frieden zu Prag (23. August 1866) zu einer Neu- Krieggestaltung Deutschlands ohne Oesterreich. Der deutsche Bund ^66.ward aufgelöst, und Preußen nahm die weitere Entwickelung der deut-schen Frage in die Hand. Die dortige Regierung glich zunächst den Zwie-spalt im Innern dadurch aus, daß sie bei dem neugewähltcn Abgeordne-tenhaus um Indemnität für die seit 1862 ohne Staatshaushaltgesetz Indemnität,geführte Verwaltung nachsuchte und dieselbe erhielt. Darnach vereinigte sie Aunexio-Hannover, Kurhessen, Nassau, Frankfurt und Schleswig- neu.Holstein mit der preußischen Monarchie und verschaffte dieser statt desfrüher zerrissenen Gebietes günstige Grenzen. Endlich errichtete sie dennorddeutschen Bund, welcher alle nördlich vom Main gelegenen Staa-ten umfaßte. Mit Genehmigung des „norddeutschen Reichstages" (April Norddeut-1867) stand die diplomatische Vertretung und der Oberbefehl über die ein- Bund.heitlich organisirte Wehrkraft des Bundes dem Könige vom Preußen zu.
Graf Bismarck wurde Bundeskanzler. — Auch die süddeutschen Staa-Süddeutscheten führten die preußische Wehrverfassung ein, um, wenn Deutschlands Staaten.Grenzen bedroht sein sollten, dem in Berlin (August 1866) abgeschlossenen„Schutz- und Trutzbündniß" nachkommen zu können. Außerdem wurde dasVerhältniß von Nord- und Süddeutschland durch einen neuen Zollvertrag(8. Juli 1867) und das „deutsche Zollparlament" noch inniger.
Schon im Jahre 1867 schien es, als ob das neu konstituirte Deutsch-land seine Feuerprobe bestehen sollte. Das Großherzogthum Luxemburg Luxemburghatte bis 1866 zum deutschen Bunde gehört (S. 259 Anm.). Nach Auflö- 1867.
sung des letzteren war es aus der großen Gemeinschaft entlassen worden, dochhielt Preußen nach den Verträgen von 1815 die Stadt Luxemburg, eine wichtigeFestung, auch ferner besetzt. Da verlangte Napoleon III. die Räumung dieserFestung, und zugleich verbreitete sich das Gerücht, derselbe habe das Landvon dem König der Niederlande erkauft. Hiergegen erhob Preußen die ent-schiedenste Einsprache. Schon verbitterten sich die Gemüther auf deutscher undfranzösischer Seite, als die Sache durch eine europäische Konferenz zu London(7.— 11. Mai 1867) beigelegt wurde. Das Großherzogthum Luxemburg,dessen Neutralität durch die Großmächte garantirt wurde, blieb bei Hol-