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Vierter Band.
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22 Erstes Buch: Die französische Revolution und die Neugestaltung Europas. Z lO.

schweigen empfangen und in scharfem Gewahrsam fast wie Gefangene be-wacht wurden. Eine große Partei verlangte, daß Ludwig in den Anklage-zustand versetzt und gerichtlich verhört werde, die Feinde der Monarchieerregten einen Volksausstand, um des Königs Absetzung zu erzwingen;dies wurde zwar durch die Anstrengungen der konstitutionellen Partei unddurch Lafayettes Einfluß auf die Volksmassen glücklich vereitelt und derGrundsatz der königlichen Unverletzlichkeit aufrechterhalten, aber die Sus-pension blieb über den König verhängt, bis er die im September vollendeteReichsversassung beschworen und bekanntgemacht hatte. Da ersterlangte die Krone wieder einen Schimmer von Macht.

Diese erste Verfassung Frankreichs vom 3. September 1791 ist mehr oderweniger das Vorbild aller Verfassungen des 19. Jahrhunderts geworden. Sieenthält als Einleitung die Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgersund bestimmt in den ersten Paragraphen: Die Menschen werden frei und gleichan Rechten geboren und bleiben es. Der Endzweck aller politischen Gesellschaftist die Erhaltung der natürlichen und unverjährbaren Menschenrechte. DieseRechte sind die Freiheit, das Eigentum, die Sicherheit, der Widerstand gegenUnterdrückung. Der Ursprung aller Souveränität ruht in der Nation (Volks-souveränität). Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einemandern nicht schadet. Der erste Abschnitt gibt die Grundeinrichtungen, welche dieKonstitution gewährleistet. Diese verbürgt als natürliche und bürgerliche Rechte,daß alle Staatsbürger zu Ämtern und Anstellungen, ohne andere Unterschiede alsdie der Tugenden und Talente, zuzulassen sind; daß alle Abgaben unter alleStaatsbürger gleich und im Verhältnisse ihres Vermögens verteilt werden sollen;daß einerlei Verbrechen mit einerlei Strafen belegt werden sollen, ohne Unterschiedder Personen. Es soll eine öffentliche Erziehung eingerichtet und organisiert werden,die für alle Bürger gemeinschaftlich und umsonst sorgt und ohne Kosten fürdenjenigen Lehrunterricht ist, den alle Menschen notwendig haben müssen. Essollen Nationalfeste eingeführt werden, um das Andenken an die französischeRevolution zu erhalten und die Bürger brüderlich zu verbinden. Es wird einallgemeiner Zivilkodex für das ganze Königreich verfertigt werden. Der zweiteAbschnitt handelt von der Einteilung des Königreiches und dem Stande derStaatsbürger, in ihm wird auch die Zivilehe eingeführt; der dritte von den ver-schiedenen Zweigen der öffentlichen Gewalt. Die Souveränität ist danach einzig,unteilbar, unveräußerlich und unverjährbar (imprssorixtibls). Sie gehört derganzen Nation; kein Teil des Volkes, keine einzelne Person kann sich die Aus-übung derselben zueignen. Die Nation, von welcher allein alle Arten derGewalt ausgehen, kann sie nur durch Übertragung ausüben; die französischeKonstitution ist repräsentativ. Ihre Repräsentanten sind das gesetzgebende Korpsund der König. Dann folgen die einzelnen Kapitel mit den Unterabteilungendes dritten Abschnittes, in denen die Bestimmungen über die gesetzgebendeNationalversammlung getroffen sind, die aus einer Kammer besteht und allezwei Jahre durch eine neue Wahl gebildet werden soll, vom Könige aber nichtaufgelöst werden kann. Es wird verfügt über die Anzahl der Repräsentanten(745), die Primärversammlung, Ernennung der Wählenden (25 Jahre alt mußder Wähler sein, wenigstens seit einem Jahre in der Stadt oder im Kantonwohnen, eine direkte, wenigstens dem Werte von drei Tagen Arbeit ent-sprechende Steuer zahlen, kein Dienstbote sein), die Wahlversammlungen, Er-nennung der Repräsentanten, Haltung und Errichtung der Primär- undWahlversammlungen, Vereinigung der Repräsentanten zur gesetzgebenden National-versammlung. Das zweite Kapitel enthält die Bestimmungen über die könig-liche Würde, die Regentschaft und die Minister: die Person des Königs istunverletzlich und geheiligt. Sein einziger Titel ist: König der Franzosen. Dervermutliche Thronerbe soll den Namen „königlicher Prinz" (prinoe roM) führen-