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Erstes Kapitel: Deutschland.
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^ Gesamthaltung des Episkopats festzustellen Pflegen. Widerwarten faßten sie den Beschluß, sich dem neuen Gesetze zu fügen „und auchgunften der im Prinzipe von der Kirche losgerissenen Volksschule ihreMchten treu zu erfüllen". Hatte man aber in Berlin geglaubt, bei dieserj^wbar versöhnlichen Stimmung durch unmittelbare Verständigung mitHEun^dsr^ ^urie selbst zu einem Ausgleich kommen zu können, so wurde man^rch die Ablehnung des Kardinals Hohenlohe als Vertreters des„ Elchen Reiches in Rom eines anderen belehrt (Z 322). Das Jesuiten-(Z Z22) verschärfte den Gegensatz noch mehr; das zeigte sich in der-..^liunng des von nationalem und religiösem Haß gegen Preußen er-üten Erzhjschoss Ledochowski von Posen-Gnesen zum „Primas von4vlen": im römischen Kalender wurde er unter den regierenden Fürsten2 Stellvertreter der polnischen Könige aufgeführt.
. 8 324. Die Maigesetze. So ging man denn auch in Berlin weiter Maig°s°tz°
l>/' Grund einer von dem Kultusminister veranstalteten Konferenzas?. ^^chenrechtslehrern und anderen Fachmännern wurden von der Re-Gesetzesvorlagen in Angriff genommen, welche das GrenzgebietoStaat und Kirche genauer bestimmen sollten. Sie betrafen dendie Er ^ Austritt aus der Kirche, die kirchlichen Straf- und Zuchtmittel, 22 .Nov. 1 s 72Vorbildung und Anstellung der Geistlichen und die Einsetzung». Jan. imsobersten Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten.
Ai.^rdein wurde die Einführung der obligatorischen Zivilehe sowie dievon katholischen Kirchengemeinden mit bestimmten Rechten bezüg-^ oer Verwaltung des Kirchenvermögens ins Auge gefaßt.
Hauptgewicht lag auf dem dritten Entwurf, welcher die Erziehung der künftigen8ek>r * ^ geistlichen Seminarien verhindern und sie zum Besuche allgemeiner staatlicherstch ^üalten anhalten sollte. Alle kirchlichen Anstalten, welche zur Vorbildung der Geist-. nten, sollten nach Hausordnung und Lehrplan unter Aufsicht des Staates stehen,kech^ttseminare und Knabenkonvikte sollten nicht mehr errichtet und in den bestehenden^aln Zöglinge mehr aufgenommen werden. Jede Pfarrstelle sollte innerhalb eines^ besetzt und der vom Bischof Ernannte der Staatsbehörde zuvor angezeigt werden,btau^^ weiften der in den Vorlagen enthaltenen Bestimmungen waren inÄnft - anderen Staaten von jeher in Geltung, ohne daß die Geistlichkeit daranZeni genommen hatte. Im preußischen Abgeordnetenhause aber setzte dassie der Vorlage einen erbitterten Widerstand entgegen; dennoch erlangteseiu^b bedeutende Mehrheit. Im Herrenhause mußte wiederum Bismarck selbstÜber Persönlichkeit einsetzen, um die klerikalen und feudalen Gegner zukons?E^M. Das führte auch zu einem Bruche des Fürsten Bismarck mit der
Dativen Partei. Am 15. Mai 1873 wurden die vier Maigesetze imis.Maiims"^anzeiger" veröffentlicht.
Segen ^er entbrannte ein leidenschaftlicher Kampf der katholischen Geistlichkeit Kampf^sg^-LM l oiese Maigesetze. Als die Regierung eine Prüfung der geistlichen Lehr- mrung^^eai anordnete, verweigerten die geistlichen Vorsteher den Inspektoren der
die Einsicht in die Lehrpläne und in den inneren Organismus desDie s bs; nur in die äußeren Räumlichkeiten wollten sie den Einblick gestatten,^lben 8E daß diesen Seminarien die Staatsmittel entzogen, manche der-stell geschlossen wurden. Als dann die Bischöfe fortfuhren, erledigte Pfarr-sogten vorherige Mitteilung an die Regierungsbehörden zu besetzen, unter->so den so Ernannten die Ausübung gottesdienstlicher Handlungen undihren pfarramtlichen Verrichtungen jede bürgerliche Gültigkeit.
dieser Maßregelungen zeigten sich bald; die Pfarreien verwaisten, die Ge-blieben ohne Gottesdienst, die Sterbenden ohne die Tröstungen der Religion; Amts-gen von Geistlichen in fremden Gemeinden führten zu Haftstrafen und Verbannungen.
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