Zweites Kapitel: Die Einzelländer.
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Z 386.
§ 386. Belgien und die Niederlande. Soziale Fragen, Volksschul-^esen, Wahlrecht und Heeresreform sowie Kolonialsragen erfüllten haupt-sächlich die jüngste Geschichte Belgiens und der Niederlande.
i In Belgien setzte die Arbeiterpartei, die das allgemeine Stimmrecht BsigienWrderte, im Jahre 1892 die Vorlage einer Verfassungsrevision durch. Als aber
ZU diesem Zwecke neugewählte Kammer das allgemeine Stimmrecht verwarf, isszsannen die Arbeiter in den großen Industriezentren den Streik: Brüssel,Antwerpen, Mons hallten wider von bösartigen Tumulten, und die gesamte"rgerwehr mußte aufgeboten werden, um das königliche Palais, das ParlamentW die Ministerien zu schützen. Endlich wurde in dem neuen Wahlgesetz das""gemeine Wahlrecht in der Form des Pluralsystems angenommen. s. JuntiMiWahlberechtigt sind alle 25jährigen Bürger, aber eine Anzahl von ihnen, wie Haus-mer, Besitzer eines Grundstückes oder eines Sparkassenbuches von 2000 Franken, Besitzersus Zeugnisses einer Mittelschule usw. haben 2 bis 3 Stimmen. Der Senat soll teil-ind' direktes Stimmrecht (30 Jahre und 1200 Franken Steuern), teilweise durch
Wahl der Provinzialräte ernannt werden. Auch das Gemeindewahlsystem wurdeH diesem Mehrstimmenrecht neu geregelt.
. . Das Ergebnis war ein so überaus starkes Anwachsen der klerikalen undWaldemokratischen Partei, daß 1898 die Liberalen nur noch 12 Sitze in deranirner innehatten. Doch erwuchs den Klerikalen in ihren eigenen Reihenk "Z"cht ungefährlicher Gegner. Der Führer der sogenannten christlichen Demo-"^eu in den flämischen Bauernschaften, Abbe Daens, wiegelte diese, trotz des. llchiedenen Verbotes der Kurie, gegen die Bischöfe auf. 1899 wurde nachHweren Kämpfen das ultramontane Ministerium Vanderpeereboom gestürzt, undP neue Ministerium de Stanzer setzte ein neues Wahlgesetz durch, das dien. Aug. isss«Wportionalwahl, d- h. eine Vertretung der Minderheiten, einführte. Bei dersWwahl wurde zwar die klerikale Mehrheit auf ein Viertel ihres alten Be-gebracht, aber ihre Herrschaft blieb bei der Uneinigkeit der Liberalengehen. Die Macht der ultramontanen Partei beruhte und zeigte sich nicht zum"Wen in der Herrschaft über das Schulwesen,dcr ein neues Schulgesetz vom 16. August 1895 wurde in allen öffentlichen Schulen
j>^s Religionsunterricht unter geistlicher Aufsicht eingeführt und den klerikalen PrivatschulenStaatszuschuß wie den staatlichen zugesichert. Die Folgen zeigten sich darin, daß1002 in Brüssel von 22000 schulpflichtigen Kindern 3000 die Schule nicht be-ann, ^ ""b die Zahl der Analphabeten bei den Rekrutenaushebungen über mehrere Tausend8ra » ^"dei vermehrte sich das Kirchenvermögen im Jahre 1900 auf 800 Millionenwährend in den niederen Bolkskreisen die Armut immer schlimmer wurde.
Heizer Kampf entbrannte auch um die Heeresreform. Da aberlick """ die ultramontane Partei der Einführung der allgemeinen und persön-arG Wehrpflicht entschiedenen Widerstand entgegensetzte, sondern auch dieH bren Parteien dieselbe ablehnten, so wurde 1897 nur die Bildung einerdst/^rrvehr beschlossen, die im Frieden die Ruhe aufrechterhalten und im Kriegehende Heer unterstützen soll. — Die flämische Bewegung (Z 350) ge-Urch ' "" Kraft durch das feindselige Verhalten Frankreichs in seiner Zollpolitikd^W.dem Verhältnisse zu dem Kongostaate. Am 15. April 1898 wurdeH^em Gesetz die flämische Sprache der französischen gleichgestellt.
(8 36»^ äußeren Angelegenheiten rief die Frage des Kongo st aatesdislb O".) eine tiefgehende Aufregung hervor. Finanriell wurde die airika-LZ^^Koioriie dadurch gesichert, daß
Finanziell wurde die afrika-ihr von Staats wegen ein Kredit von
Kongostaat
sei« ^"Uonen Franken "eröffnet wurde, wofür Konrg Leopold testamentarrsch'persönliches Souveränitätsrecht dem Staate Belgren vermachte. DreEm-se^rbung des Arabergebietes am Oberkongo machte den Weg nach dem Tanganiüa-'^rei, und die Gebiete zwischen dem Ubangi und Nrl wurden unterworfenv? hier trat Frankreich einer weiteren Ausdehnung entgegen. Dre durch dresehervorgerufenen finanziellen Schwierigkeiten legten nun dre Frage nahe,
1890
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