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Zweites Buch: Griechische Geschichte.
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, rüttung herrschte, gelang es, die streitenden Faktoren zu dauernder Ein-tracht zu versöhnen und zugleich wenigstens diesen Teil des dorischenStammes zu kriegerischer Zucht und Sittenstrenge zurückzuführen. DieLykurg nach Lykurg (dessen historische Persönlichkeit zweifelhaft ist) benannteGesetzgebung Spartas trägt darum vorzugsweise einen ethischen Charakter,da es, „aus den lebendigen Gehorsam der Bürger gegen Sitte und Herkommengestützt, keiner weiteren Satzungen bedurfte, als die dazu dienten, jenenGehorsam und diese Sitte möglichst aufrechtzuerhalten".
Lykuraisch- Nach der hergebrachten Überlieferung waren in Sparta die alten, einfachen^ " Sitten der Dorier allmählich entartet; ein unkriegerischer Geist drohte ein-zukehren, der Nationalhaß zwischen den Siegern und den überwundenenStämmen störte das friedliche Zusammenleben, und Unordnung verwirrte denStaat. Dies brachte einen patriotischen Spartaner aus königlichem Geblüte,Lykurgos, dessen Vater während des Bürgerkrieges auf offener Straße durcheinen Messerstich gefallen war, Zu dem Vorsätze, durch Wiederherstellung deraltdorischen Satzungen seiner Vaterstadt die innere Ruhe und zugleich dasÜbergewicht über die anderen Staaten zu verschaffen. Er begab sich dahernach der durch gute Gesetze ausgezeichneten Insel Kreta (Z 73), wo dorischeEinwohner mit den ursprünglichen Sitten und Einrichtungen lebten, machte sichmit den dortigen Zuständen bekannt und gab dann nach seiner Rückkehr denSpartanern in den sogenannten Rethren die merkwürdige Verfassung, derenGrundzüge sich in der ganzen lakonischen Staats- und Lebensordnung erkennenlassen, wenngleich auch mancherlei Einrichtungen, die sich erst im Laufe derJahre entwickelt haben, von der Pietät der nachgeborenen Geschlechter auf dengefeierten Gesetzgeber zurückgeführt worden sein mögen,n StaatZ- Die Staatsgewalt befand sich in den Händen derDorier, die ohne weitereemr, ung B^chchtigung bloß den Waffenübungen oblagen, Kriege führten und den StaatEinteilung regierten. Sie zerfielen in drei Stammp h y len (Hylleer, Dymanen und Pam-" phylen), doch bestand daneben eine altlokale Einteilung in fünf Phylenfort, deren Unterabteilungen die Oben, von unbekannter Anzahl, waren. Mitdieser politischen Einteilung hing die Heeresorganisation zusammen; die kleinsteEinteilung war die Enomotie (zu 32—36 Mann). Je 16 Enomotienbildeten eine Möra, deren das ganze Land sechs stellte. Diese Moren warenursprünglich rein spartiatisch, und die Periöken und Heloten bildeten eigeneHeeresabteilungen. Als später die Volkszahl der Spartiaten abnahm, tratenR-gierung Verschmelzungen ein. — In Volksversammlungen wählten sie den (früherWohl aus den Geschlechtsältesten gebildeten) Rat der Alten (Gerusia),dem die Regierung und die Rechtspflege zustand, und die fünf jährlichenEPhoren Ephoren, die anfangs nur Gauvögte, Gemeindevorsteher und Richter inbürgerlichen Sachen waren, später aber, nachdem sie mit einer staatsrichter-Eeronten lichen Aussichtsgewalt über Bürgersitte, öffentliche Erziehung und Amtsführungder Behörden, auch sogar der Geranien (Ratsherren) ausgerüstet worden,alle Macht an sich rissen und selbst die Könige zur Rechenschaft zogen. DerRat der Alten bestand aus 28 auf Lebenszeit gewählten und den Geschlechternder Edlen angehörenden Greisen von mindestens sechzig Jahren. Den VorsitzKi-mge darin führten die zwei spartanischen Könige, die die oberpriesterlicheund oberrichterliche Funktion mit dem Heerführeramt verbanden, dem Stammder Herakliden angehören mußten und demnach ihre Würde als Erbteil ihrerGeburt besaßen. Die Könige hatten zu Hause weniger Macht als Ehre, im KriegeBoiksver- dagegen waren sie stets Anführer und geboten unumschränkt. Die Volks-""""^Versammlung (Apella), aus allen über dreißig Jahre zählenden Voll-bürgern bestehend, hatte das Recht, die Vorschläge der Könige und des Ratszu genehmigen oder zu verwerfen, ohne jedoch eigene Vorschläge anbringen zudürfen. Aus der Doppelzahl der Könige wollte man schließen, daß die alten