Band 
Erster Band.
Seite
163
JPEG-Download
 

tz 74. Zweites Kapitel: Geschichte Griechenlands bis zu den Perferkriegen. 163

Vorgang, der zur Bildung des Adels führt. Nicht mehr die alten religiösen .Brüderschaften und Volksstämme führten das Wort, sondern die neuen „Ge-schlechter" der „Besten", die sich die alten Einteilungen zu Nutze machten.

Diese waren ursprünglich religiöser und wirtschaftlicher Art und dieGenossen gleichberechtigt gewesen (Phratrien, Phhlen). An ihre Stelle tratnun die Adelsgenossenschaft (Hetärie) mit einem abhängigen Gefolge. DieAdeligen bezeichneten sich als „Zeussöhne" und leiteten daraus eine gewisseBerechtigung ab, über das gesamte Volk, das „vom Felsen oder von derEiche" zu stammen schien, zu herrschen. Sie verwalteten das Staats-vermögen, sie sprachen Recht, sie leiteten die Feste, sie führten die Heere.

Im Alleinbesitz der Bildung, Gesetzeskunde und Waffenübung, siel es ihnenD-r Demosnicht schwer, das auf die Arbeit hingewiesene und mit Geringschätzung be-handelte Volk (Demos), die Bauern, Gewerbtreibenden und Schiffer, vonallem Anteil am Staatswesen auszuschließen. Erst als der zunehmende Handelund die Industrie unter dem Volke Wohlstand und Bildung verbreiteten,als die Eintracht und Standesgleichheit unter den Adelsgeschlechtern schwandund diese das eigene Sonderinteresse über Gesetze und Herkommen stelltenund den Vorteil des Standes höher achteten als das Gemeinwohl, und als derdie Beispiele der Pflanzstädte, die unter ihrer bürgerlichen Rechtsgleichheit Bürg-mch-uherrlich aufblühten, auf die Mutterstaaten zurückwirkten, erst da wurdeallmählich die Macht des Herrenstandes gebrochen. So mußte die Freiheitviele Leiden und Prüfungen bestehen, „bis sie sich von mannigfachenSchlacken läuterte, Gesetz, Verfassung und Sitten an Gleichmaß, Zucht undOrdnung gewöhnte". — Einsassen oder Schuhbürger ohne politischeWtzMrg-rRechte, Unfreie (Hörige) und Sklaven aus der Fremde fanden sich inallen griechischen Städten. Ihnen waren alle Handarbeiten zum bloßenNutzen, sowie der Kleinhandel und alle znm Erwerb und Lebensunterhaltbetriebenen und mit dem Makel der „Banausie" belegten Geschäfte über-lassen. Wie schon erwähnt: es bildeten sich immer mehr die Einzel-wirtschaft und der Begriff des freien Eigentums heraus. Die frühere Ge-samtwirtfchaft hatte nur noch einen Nachklang in den Festen der Phhlenund Phratrien und in den gemeinsamen Tagungen und Gastmählern derRatsmitglieder, an denen alle „Vaterssöhne" teilnehmen durften.

Die späterhin am meisten dem aristokratischen Prinzipe huldigenden Staaten s^enmsind in der zur Oligarchie führenden politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Kr-ta undam weitesten zurückgeblieben. So Kreta, wo wir bis tief in das fünfte Jahr- ^hundert hinein die alte Wehrgemeinde erhalten sehen. Das geschlossene Fußheerläßt keine Adelsbildung zu, und auch das „Recht von Gortyn" kennt den Adelnicht. Die Freien bestellen das Feld nicht; dies geschieht vielmehr durch Leib-eigene, die aber der Gesamtheit, nicht dem Einzelnen, dienen. So konnte sichjeder Mann dem Staate widmen. Bor allem geschah dies in Sparta. Diesogenannten lykurgifchen Gesetze, die weit älter sind, als man gewöhnlichannimmt, beweisen dies.

§ 74. Die lykurgische Verfassung. Die dorische Wanderung hatte FK°nd°rtrotz ihrer glücklichen Erfolge doch auch für die Sieger mancherlei ungünstige WanderungWirkungen gehabt. Das Schicksal der unterworfenen Völker brachte,wie sich aus den Sagen über verschiedene Königsmorde in Argos undMessene erkennen läßt, Zwist zwischen den Stammeskönigen und dersiegreichen Wehrgemeinde hervor. In den meisten Staaten zog dasKönigtum den kürzern und wich früher oder später einer Aristokratie derdorischen Geschlechter; nur in Lakonika, wo gleichfalls bald volle Zer-

11 *