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Drittes Kapitel: Die Anfänge der Reformation.
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Ursprünglich war der Ablaß (Jndulgenz) der Erlaß einer kirchlichen Strafe oder AblaßBuße, der dem Reuigen zuteil werden sollte, wenn er (als äußere Zeichen der die Sünden-vergebung wirkenden Reue) gute Werke, wie Gebete, Fasten, Wallfahrten, Almosen u. dgl.ausweisen konnte. Wie nun das Wergeld (die vom Gericht verhängte Bußzahlnng), das ur-sprünglich ein Ablauf der „Fehde" und der Friedlosigkeit war (II, 8 13), zur eigentlichenGerichtsstrafe und Sühneleistung an den Verletzten wurde, so wurden auch diese guten Werkenicht mehr als äußere Zeichen innerer Buße, sondern direkt als Kirchenstrafen, ja als Sühne-leistungen gegen den verletzten Gott angesehen: man konnte damit schwerere Strafen, nament-lich auch die des Fegefeuers, abkaufen. Allmählich bildete sich dann der Gedanke aus, daßman solche guten Werke auch für andere leisten könne, und daß an die Stelle der gutenWerke auch bequemere Leistungen, vor allem Geldzahlungen, treten konnten. Auf die Weiter-entwicklung übte endlich großen Einfluß die Lehre von dem Schatz überschießender Verdienste,die Christus, Maria und die Heiligen erworben hätten; dieser Schatz sei im Besitze derKirche und werde vom Papste verwaltet, der Gläubige könne Anteil an diesem Schatze durcheigene Werke gewinnen. Solche Werke blieben zunächst Gebete, Besuch gewisser Kirchen,Wallfahrten, fromme Stiftungen usw., aber allmählich traten die diese ersetzenden Geldzahlungenin den Vordergrund; abgekauft sollten eigentlich nur die zeitlichen Kirchenstrafen werden,dann sollte dadurch das Fegefeuer verkürzt werden, schließlich galten sie im Volksbewußtseineinfach als die Mittel zur Erwerbung der Seligkeit. Nun wurden die Ablässe in ihrer Wir-kung abgestuft für kürzere und längere Zeiten, für schwerere und geringere Sünden undangeknüpft an bestimmte Kirchen, Reliquien und Festtage; die bedeutendsten Ablässe warendie Jubelablässe, die gewährt wurden in den Jubeljahren (II, H 304) für eine Wallfahrtnach Rom und den Besuch der sieben römischen Hauptkirchen. Um aber auch denen, dienicht nach Rom gehen konnten, Anteil an diesem großen Ablaß zu verschaffen, wurde an dieStelle der Romfahrt der Besuch heimischer Wallfahrtsorte (z. B. in manchen Städten dervon sieben Kirchen oder auch sieben Altären) gesetzt, schließlich auch nach dem Vermögenabgestufte Geldzahlungen. Die ganze Sache vergröberte sich immer mehr: man konnte Ablaßfür viele Tausende von Jahren, für künftige Sünden usw. erlangen; naturgemäß wurde diegröbere Auffassung im Volke immer mehr vorherrschend, zumal da sie, wie gesagt, fürPriester und Sünder so sehr bequem war.
Damit hängt nun zusammen die Massenhaftigkeit der „frommen" Leistungen, dieim 15. Jahrhundert immer mehr zunahm. An Kirchen und Kapellen war kaum irgendwo der srommenMangel, und doch wurden fortdauernd neue gestiftet; natürlich gehörte dazu dann auch ein Leistung-»übergroßes geistliches Personal und eine Überfülle gottesdienstlicher Tätigkeit: in Kölnsollen täglich mehr als 1000 Messen gelesen worden sein. Die Kirchen wurden immer mehrmit kostbarem Schmuck ausgestattet, die Kirchenfeste vermehrt und immer glänzender ge-feiert. Tausende und Abertausende nahmen an den Prozessionen teil, Wallfahrten im Landeund außerhalb (nach Rom, nach S- Jago„in Spanien) waren etwas Alltägliches. Be-sonders ins Massenhafte ging das Beten. Überall entstanden Brüderschaften, deren Mit-ü^eder sich gegenseitig Anteil an guten Werken, Seelenmessen und Gebeten sicherten: inLübeck soll es 70, in Hamburg 100 gegeben haben; in den Städten gehörten die meistenVurger solchen Brüderschaften an, manche, um recht sicher zu gehen, auch mehreren. Wasr Schätze aufgespeichert wurden, davon zeugen die 6455 Messen, 3550 Psalter,
200000 Rosenkränze, 200000 Ts vsuin lauäumus, 630 mal 11000 Vaterunser undAvemaria der Kölner Brüderschaft zu den 11000 Jungfrauen. Wer aufgenommen werdenwollte, mußte 11000 mal das Vaterunser und Avemaria beten oder ein Jahr lang jedenTag 32 mal. Ebenso ungeheuerlich sind die Ablässe: man konnte Ablaß erwerben für 14000,für 50000, für 500000 Tage im Fegefeuer usw-, d. h. den Erlaß der Sündenstrafen, zuderen Abbüßung diese Zeiten nötig wären. Da der Ablaß vielfach an Reliquien haftete,so ging auch deren Sammeln ins Massenhafte. Interessant ist, daß zu den eifrigstenSammlern der spätere Beschützer Luthers, Kurfürst Friedrich der Weise, und der humanistischgesinnte Gönner Ulrichs von Hütten (8 22), Albrecht von Brandenburg, Kurfürst von Mainzund Magdeburg, gehörten. Jener brachte es im Allerheiligenstift zu Wittenberg auf 5005 Stücke,jedes ausgestattet mit einem Ablaß von 100 Tagen, dieser in Halle auf 8933 Stücke und42 ganze Körper mit zusammen über 39 Millionen Jahren Ablaß. Daß unter den Reli-quien die absonderlichsten Dinge waren, wie Heu aus der Krippe, in der Jesus gelegen,
Milch der Mutter Maria, ein Zweig des brennenden Busches, beweist doch nur, für wiewertvoll der Besitz von Reliquien angesehen wurde; dasselbe beweisen auch die Betrügereien,die bei wundertätigen Reliquien vorkamen, und die oft heftigen Streitigkeiten zwischen denBesitzern von Reliquien.