8 32. Viertes Kapitel: Weltpolitik Karls V. u. Fortgang d. Reformation (1521—1545). 57
schieden auch nach dem Charakter der Herren, die ihre Rechte mit Milde oderals Leuteschinder üben konnten; vor allem aber wird man das wirtschaftlicheWohlbefinden von der sozialen und politischen Stellung scheiden müssen. Imganzen war die wirtschaftliche Lage der Bauern vielfach noch nicht ungünstig,wie die Zeugnisse von großem Aufwand, namentlich bei Hochzeiten, Kind-taufen usw. beweisen; aber damit verträgt es sich durchaus, daß gegen den Zu-stand des 13. und 14. Jahrhunderts wirtschaftliche Schädigungen eingetretenwaren, daß es ein bäuerliches Proletariat gab, daß vor allem die rechtlicheund soziale Stellung der Bauern gemindert war, daß sie fast überall zuHörigen oder Leibeigenen herabgedrückt wurden. Die Ursachen dieses langsameintretenden Verfalls sind schon früher (II, 8 332) dargelegt worden. Die
Zunahme der Bevölkerung, für die der Abfluß nach den Slawenländern auf-gehört hatte, führte zu immer weiteren Teilungen der Bauerngüter; im Zusammen-hang damit steht die Verschuldung an die städtischen Kapitalisten durch den „Renten-kauf". Dazu veranlaßte die eigne Notlage die adligen Grund Herren, ihreRechte gegen die Bauern durch Steigerung der Fronden und Abgaben möglichstauszunutzen. Es gehörte dahin der große Zehnte (vom Getreide und Wein), derkleine oder Krautzehnte (vom Gemüse und Obst) und der Blutzehnte (vomVieh), der Sterbfall (eine Abgabe beim Tode des Bauern) u. a., ferner das
Besthaupt (das beste Stück Vieh) und die Abgabe bei der Heiratserlaubnis;
zuweilen stiegen die Zinse bei unpünktlicher Zahlung auf das Doppelte
(Rutfcherzins); die Hand- und Spanndienste waren zwar vielfach fest geregelt,wurden aber doch schwer empfunden, und am meisten Erbitterung mußte es er-regen, wenn die Dienstbarkeit in Verhöhnung ausartete, wenn der Bauer z. B.zum Flöhefangen im herrschaftlichen Bett befohlen wurde. Weiterhin habendie Landesherren ihre neue Macht gerade den Bauern gegenüber besondersausgebildet; ihnen wurden auferlegt oder auf sie wurden abgewälzt die neuenstaatlichen Lasten (Steuern), ihnen war die neue Verwaltung durch die amrömischen Recht geschulten staatlichen Beamten besonders unverständlich undlästig. Zugleich wurde den Bauern das alte Nutzungsrecht an der Almendedurch Einforstungen immer mehr entzogen; schwer lastete auch auf ihnen diefürstliche Jagdlust; nicht bloß das Betreten eines fürstlichen Waldes mit einemGewehr wurde hart bestraft (von Ulrich von Württemberg mit Blendung),sondern auch das Niederschießen eines den Bauernacker verwüstenden Hirschesoder Wildschweines. Der Eigentums- und Staatsbegriff des neuen römischenRechts war dieser Verstaatlichung der Almende sehr förderlich; wie denn über-haupt das römische Recht und die gelehrten Richter bei den Bauern sehr verhaßtwaren, weil sie die alte, volkstümliche Rechtspflege verdrängten. Die aus alldiesen Quellen fließende Erbitterung mußte durch die Verachtung, mit der derstolze, aber rohe Adel, die Juristen, Humanisten und Städter auf den Bauerherabsahen, noch gesteigert werden. Von ähnlicher Erbitterung waren in den ArbeiterStädten die unteren Volksschichten, die Gesellen und Arbeiter, obgleichauch ihr Lohn nicht ungünstig war, erfüllt; auch die Organisation der Zünftewar ja durchaus aristokratisch (II, 8 255) ; das städtische Proletariat stand alsoetwaigen Bauernbewegungen freundlich gegenüber.
Solche Bewegungen entstanden im 15. Jahrhundert um so leichter, als Bauern >die Bauern durch die veränderte Kriegsweise militärisch wieder leistungsfähig " """geworden waren und deshalb mit größerem Selbstbewußtsein auftraten. Be-^"ders beachtenswert erscheint es, daß dabei die Bauern wie die Ritter imKaiser ihren Schutzherrn gegen ihre Bedränger sahen. Daraus ergaben sichfür das Kaisertum wichtige soziale Aufgaben, deren Lösung zu einer Stärkung« 2entralgewalt hätte führen können (8 39). Enthielt doch auch die sogenannte»Reformation des Kaisers Sigmund", eine zuerst 1476 gedruckte, aber schonfrüher verfaßte Schrift, die neben einer Säkularisation alles Kirchenguts undBeschränkung der Geistlichen auf ihr geistlich Amt u. a. auch die bäuerlichen
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