522 Viertes Buch: Das Zeitalter des Absolutismus (1660—1740). 8 294.
schwäbischen, fränkischen, westfälischen Grafenbank und die zwei Kuriatstimmender nichtgefürsteten schwäbischen und rheinischen Prälaten. Jede Kuriatstimmeentstand durch Sonderabstiminung der betreffenden Bank und galt gleich einerVirilstimme. Das Fürstenkolleg zählte mit einigen Schwankungen ungefähr100 Stimmen; etwas über die Hälfte war katholisch. Das Kollegium derReichsstädte, das zuerst 1489 auftritt (II, ß 314), erlangte durch den West-fälischen Frieden die volle Gleichberechtigung mit den beiden andern; es um-faßte 51 Städte, von denen die meisten protestantisch waren. — Die Auf-stellung der „Propositionen", d. h. der Beratungsgegenstände, war Sache desKaisers, doch konnten auch die Stände Anträge stellen. Innerhalb der Kollegienerfolgten Mehrheitsbeschlüsse; ein Reichsbeschluß konnte aber nur durch Über-einstimmung aller drei Kollegien (zuerst mußten sich die Kurfürsten und Fürsteneinigen, dann ging die Sache an die Städte) und durch Zustimmung („Rati-habition") des Kaisers zustande kommen, über Religionsfragen sollte, auchin den Kollegien, nicht nach Stimmenmehrheit, sondern durch gütlichen Vergleichentschieden werden (ß 215); die Reichsstände traten dann in ein oorpusevauAslivoruin unter Kursachsen und ein Corpus cntlioliearum unter Mainzauseinander (itio in partss). — Zur Vorbereitung wichtiger Angelegenheitenwurden paritätisch bestellte Reichsdeputationen gebildet, bestehend aus denKurfürsten und einigen anderen Reichsständen.
mergerich/ Die Gerichtsbarkeit in den Territorien war Sache der Landesherrn; dasNeichskammergericht (II, § 333) hatte nur zu urteilen über Landfriedensbruchund in den Streitigkeiten der Reichsunmittelbaren, soweit diese nicht durch Schieds-gerichte („Austrüge" II, Z 251), von denen übrigens an das Reichskammergerichtappelliert werden konnte, entschieden wurden; weiter war es für Reichsmittelbarezuständig bei Rechtsverweigerung und als Appellationsinstanz in Zivilsachen,falls die Landesherren nicht ein privilsAiurn äs uon appsllauäo (H, Z 295)besaßen. Vom Kaiser ernannt wurden der Vorsitzende („Kammerrichter") unddie zwei, später vier Senatspräsidenten; die Beisitzer (Assessoren), deren Zahldurch den Westfälischen Frieden auf 50 festgesetzt wurde (tatsächlich waren esnur 18, später 25), wurden teils vom Kaiser, teils von den Ständen präsentiertund vom Gericht selbst ernannt; es sollten zur Hälfte Katholiken, zur HälfteProtestanten sein. Zur Erhaltung des Gerichts dienten die Gerichtsgebührenund eine besondere, freilich recht unregelmäßig eingehende Reichssteuer („Kammer-zieler"). Da das Gericht ungenügend besetzt war, häuften sich die unerledigtenProzesse; es vermochte seine Aufgabe nicht zu erfüllen. Seinen Sitz hatte es
Reichshoftat seit 1527 in Speier, von 1693 bis 1806 in Wetzlar. — Konkurrierend standneben dem Reichskammergericht der Reichshofrat, der außerdem in Reichs-lehnsachen, kaiserlichen Reservatrechten und in den italienischen Angelegenheitenzuständig war. Die Beisitzer ernannte hier ausschließlich der Kaiser, doch solltendarunter auch Protestanten sein; dies Gericht erschien dem Kaiser als dereigentliche Ausdruck seiner Gerichtshoheit.
R-ichsheer Ein Reichsheer wurde nur im Fall eines Reichskrieges gebildet aus denKontingenten der Reichsstände, für die die auf dem Wormser Reichstag von 1521(8 34) festgesetzte Wormser Matrikel galt. Das „Simplum" (einfaches Aufgebot)bestand aus 4000 Reitern und 20 000 Fußgängern, und es wurde nun dieAufstellung von zwei, drei usw. Simpla beschlossen; der monatlich nötige Soldhieß „Römermonat", und der Reichstagsbeschluß lautete auf so und so vieleRömermonate. Einigermaßen kriegstüchtig waren nur die Kontingente dergrößeren Stände, die winzigen Abteilungen der kleinen waren völlig untauglich,und im ganzen fehlte der Reichsarmee jede einheitliche Schulung.
NeMs- In fast noch größerem Verfall befanden sich die Finanzen des Reiches-ftna-lzeu Egne Einnahmen hatte es mit Ausnahme der erwähnten Kammerzieler nicht;im Bedürfnisfalle war es auf die „Römermonate" angewiesen, deren Betrügeauch nur ungenügend eingingen.