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Dritter Band.
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Z 308.

Drittes Kapitel: Deutschland von 1648 bis 1700.

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Morea an Venedig, Podolien an Polen und Asow an Rußland ab.

Damit war der Rückzug des Osmanischen Reiches aus Europa Ebesiegelt und der 1687 gegründete österreich-ungarische Staatanerkannt.

Die Auslieferung Tökölys verweigerte der Sultan, verlieh ihm vielmehr ein Landgutbei Nikomedien. Hierhin folgte ihm seine Gemahlin Helene, die nach der Einnahme vonMunkacs (Z 306) als Gefangene nach Wien gebracht, dann aber gegen einen österreichischenGeneral ausgewechselt war. Sie starb schon 1703; im nächsten Jahre folgte ihr der Gemahlin den Tod nach; an der Erhebung seines Stiefsohnes Franz II. Rakoczy (Z 318) hatte er 1101leinen Anteil mehr.

§ 308. Die österreichisch-ungarische Monarchie. Durch die Ver--inigung der österreichischen Ländergruppe mit Ungarn erhielt die Monarchie ^der deutschen Habsburger einen wesentlich anderen Charakter. Bisher war 4,°sie trotz der Erwerbung Böhmens und des Streifens von Ungarn dochin der Hauptsache der erste deutsche Territorialstaat, die eigentliche Groß-macht unter den deutschen Staaten gewesen, gehoben dadurch, daß derLandesherr zugleich die Kaiserkrone trug; ihre europäische Stellung ruhtehauptsächlich auf dem Besitz der Kaiserkrone, auf dem Zusammenhang mitder Monarchie der spanischen Habsburger und auf der engen Beziehungzum Katholizismus. Jetzt wurde der österreichisch-ungarischeStaatals solcher, auch abgesehen von der Kaiserkrone, zur europäischen Groß-macht. Selbstverständlich wurde nach wie vor seine Stellung gehoben durchdie Verbindung mit der Kaiserkrone; natürlich läßt sich auch im einzelnennicht auseinanderhalten, wie weit sein Einfluß ohne das Ansehen der Kaiser-krone reichte, und wo deren Gewicht begann; aber es muß doch betontwerden, daß der Staat nun an sich eine Großmacht war. Hierbei warauch wichtig, daß er zugleich eine weltgeschichtliche Aufgabe, die Befreiungder Südslawen, übernahm, und daß damit sein Schwerpunkt aus Deutsch-land hinaus nach dem Südosten rückte (Z 293).

Für die innere Geschichte der Habsburgischen Lande kam es nun, wie beiallen aus mehreren Teilen zusammengesetzten Staaten (ß 299), hauptsächlich T°u-derdarauf an, ob es gelingen würde, die einzelnen Teile zu einem monarchischen Monarch,«Einheitsstaat zusammenzuschließen. Es handelte sich dabei erstens um dasVerhältnis der einzelnen Länder untereinander, und hier istwieder zu unterscheiden das Verhältnis Ungarns zu den österreichisch-böhmischenLanden und das Verhältnis der letzteren untereinander. Zweitens handelte essich um die Abgrenzung der landesherrlichen und ständischenMacht; diese Abgrenzung war nicht bloß wichtig für die Stellung -des Landes-herrn in den einzelnen Ländern, sondern für den Zusammenhalt der Gesamt-monarchie, da ja die Stände hier wie überall (Z 299) den landschaftlichenPartikularismus vertraten.

Daß die Magyaren ihr Wahlrecht verloren und Ungarn Erdreich wurde, war für Ungarndessen dauernde Verbindung mit den übrigen Habsburgischen Landen zweifellos ein Gewinn; 168 ?indes blieb diese Verbindung doch in der Hauptsache eine Personalunion, auch wurden dieständischen Rechte nicht wesentlich beschränkt. Die absolutistischen Pläne eines Lobkowitzund Caraffa waren gescheitert. Ungarn behielt seine Sonderverfassung und seine Sonder-rechte und hatte zu deren Behauptung eine starke Stütze in dem nationalen Gegensatz, deres von Österreich trennte.

Etwas größeren Erfolg hatten die Bemühungen, die übrigen h ab sburgischenDi-^ übrigen^ande enger zusammenzuschließen. Hier war wichtig, daß die beim Tode Ferdinands I. "(1564) unter drei Linien geteilten (Z 181) Erblande seit dem Tode des Matthias (1619) unterFerdinand II. wieder vereinigt waren; allerdings gelang es Ferdinands Bruder Leopold, seineStellung als Landesverweser Tirols (S 181) 1625 in die eines Landesherrn zu verwandeln;

"och erlosch diese neue Tiroler Seitenlinie bereits 1665 (Stammbaum 1), und damit fiel Tirol