8 409. Drittes Kapitel: Europa und Nordamerika bis zur französischen Revolution. 745
Landgut Mount Vernon zurückgekehrt. Als der Kongreß sich an ihn wandte,damit er seinen Einfluß zur Abstellung der Mißbrauche geltend mache, ant-wortete er: „Was ihr braucht, ist Regierung, nicht Einfluß!" Da fand AlexanderHamilton, der als Washingtons Adjutant im Befreiungskriege mitgefochtenhatte, dann Advokat und Mitglied des Gesetzgebenden Körpers in New Jorkgeworden war, die rechte Staatsform. Er führte die Idee durch, daß die Einzel-staaten mit ihren Eigentümlichkeiten weiterbestehen sollten, daß aber zugleichfür alle wirklich gemeinsamen Interessen eine einheitliche Gesamtgesetzgebung,Regierung und Rechtspflege gegründet werden müsse. Mit unermüdlicher Tätig-keit suchte er die Einzelstaaten zur Anerkennung eines solchen Staatsorganismuszu bewegen; er stieß lange auf großen Widerstand, und nur unter heftigsterOpposition der Partikularistm vereinigten sich endlich in einem unter WashingtonsVorsitz in Philadelphia versammelten „Verfassungskonvent" die meisten ne?Staaten zu der 1789 in Kraft getretenen und mit einigen unbedeutendenÄnderungen (in den Jahren 1791, 1798, 1804, 1865, 1868, 1870) noch heutegeltenden Verfassung.
Danach steht die Zentralregierung dem Kongresse und dem alle vier Jahredurch Wahlmänner neuzuwählcnden verantwortlichen Präsidenten zu. Jener hatdie gesetzgebende, dieser die ausübende Gewalt. Der Kongreß besteht aus dem SenatUnd dem Repräsentantenhaus In den Senat sendet jeder Staat zwei Abgeordnete,die von den gesetzgebenden Versammlungen des Einzelstaatcs auf sechs Jahre gewählt werden;olle zwei Jahre scheidet ein Drittel aus: den Vorsitz im Senat führt der Bundes-Vize-präsident. Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden in allgemeiner unddirekter Wahl von allen Bürgern jedes Staates auf zwei Jahre gewählt. Die richterlicheGewalt liegt in höchster Instanz in den Händen eines obersten Bundesgerichts, dasaus einem Oberrichter und acht Beisitzern besteht, über Staatsprozesse und Bundesangelegen-heiten entscheidet und zugleich als Appellationsgericht dient. Unter ihm bestehen noch Be-zirksgerichte, in jedem Staat eines oder mehrere, mit Geschworenen, und sogenannte um-gehende Gerichte, ebenfalls mit Geichworenen. Die richterliche Gewalt ist getrennt von derVerwaltung, und überall herrscht vollkommene Religionsfreiheit ohne Staatskirche.
Jeder einzelne Staat hat seine eigene Verfassung, eine freie selbständige Regierung zurLeitung seiner inneren Angelegenheiten nebst einem Senat und Repräsentantenhaus, undbesitzt die volle Souveränität in allen Dingen des öffentlichen Lebens, die nicht an diellnion „delegiert" sind. Dem Kongreß steht die Gesetzgebung für den Bund, die Er-hebung von Steuern und Anleihen, die Zoll- und Hanvelsgesetzgebnng, der allgemeineStaatshaushalt, die Regelung des Münzwesens, Kriegserklärung und Friedensschluß, derAbschluß von Staatsvertrügen u. a. zu. Der Präsident, der das „Weiße Haus" inWashington als Staatswohnung inne hat, ist Oberbefehlshaber der Land- und Seemacht,
^nennt alle Beamten (die höchsten mit Zustimmung des Senats), vollzieht die Beschlüsse desSenats und Repräsentantenhauses, schickt und empfangt Gesandte, schließt Verträge u dgl. m.;gegen Gesetzentwürfe, die im Kongreß angenommen sind, hat er ein Vetorecht; sie erlangen je-doch trotzdem Gesetzeskraft, wenn beide Häuser mit Zweidrittelmehrheit an ihnen festhalten. DerPräsident kann nach Ablauf seiner Amtsdauer wiedergewählt werden, doch ist es nach dem vonWashington gegebenen Beispiel (s. unten) Brauch geworden, daß er nicht mehr als zweimalamtiert. — Mit dem Fortschreiten der Kolonisation nach dem Innern wurden Terri-torien (zuerst 1789 das Nvrdwestterritorium zwischen Ohio und Mississippi) gebildet; sieWerden durch eine vom Präsidenten ernannte Territorialregierung verwaltet und haben einenVertreter im Repräsentantenhause, der über die Angelegenheiten seines Territoriums mit-beraten, aber nicht abstimmen darf; ist die Anzahl der weißen Einwohner groß genug, so"feügt durch den Kongreß die Erhebung des Territoriums zum Unionsstaat. Zurzeit(Ansang 1908) umfaßt die Union 46 Staaten, einen Bundesdistrikt und 4 Territorien.
Zum ersten Präsidenten wurde am 4. März 1789 Washington gewählt(der 4. März ist seitdem der Tag für den Amtsantritt des Präsidenten ge- Präsiden«bueben); er verwaltete das Amt acht Jahre (bis 1797) und hat es verstanden,
^°tz heftiger Parteikämpfe der beschlossenen Verfassung Geltung zu verschaffen,4rerwaltung, Rechtspflege und Volksbewaffnung zu ordnen und die Finanzen zuegeln. Er wurde hierbei besonders unterstützt durch die Minister Hamiltonund Jefferson, gilt aber mit Recht als der eigentliche Begründer des Bundes-
Washington
1789-1797