280 Brandenburg-Preußen bis zum Ausgange Friedrichs des Großen.
1793 zwischen Rußland und Preußen. Aufstand des edlen Thad-däus Kosciusko, „des letzten Polen", und dritte Teilung 1795zwischen Rußland, Preußen und Österreich.)
ö) 1778—1779. Der bayrische Erbfolgekrieg und 1785 derFürstenbund.
Als 1777 mit Max Joseph die bayrische Kurlinie ausstirbt,überredet Joseph II. den Erben Bayerns, Karl Theodor von derPfalz,,, ihm einen Teil Bayerns gegen Geldentschädigung abzutreten.Um Österreichs Macht in Deutschland nicht anwachsen zu lassen,tritt Friedrich der Große dieser Abmachung entgegen. Im Friedendes schlachtenlosen „Kartoffelkrieges" zu Teschen erhält Joseph II.das Jnnviertel und verzichtet im übrigen auf Bayern.
Da Joseph II. den Versuch, .Bayern zu erwerben, wiederholt,diesmal in Vorschlag eines Tausches gegen die österreichischen Nieder-lande, gründet Friedrich II. den deutschen Fürstenbund „zur Er-haltung der Reichsverfassung und Wahrung der landesfürstlichenLibertät" und stellt so Preußen zum ersten Male an die Spitze desaußerösterreichischen Deutschlands.
o) Innere Politik:
Friedrich der Große ist das Muster eines „aufgeklärten Fürsten",der geniale Träger des gesamten Staatsmechanismus. Sein Staats-walten erstreckt sich besonders auf das Heer, die Staatswirt-schaft und die Rechtspflege.
Das Heer bringt er auf 200 000 Mann bei 6 Mill. Be-wohnern und hält es immer „en vsästts".
Die Hebung der Bauern und die innere Kolonisation wird ingroßem Maßstabe fortgesetzt; an der Oder, Warte und Netze undin Westpreußen (500 Dörfer mit fast 400 000 Einw. begründet,70 Quadratmeilen urbar gemacht). Neue Gewerbe werden einge-führt, Kanäle gebaut (der Finowkanal, Plauesche, Bromberger K.).Wirtschaftliche und finanzielle Maßregeln zweifelhaften Wertes sinddas Monopolwesen (Salz, Kaffee), das Prohibitivzollsystem (hoheZölle auf ausländische Waren), die Besteuerung aller Verbrauchs-gegenstände außer Getreide und Schweinefleisch, die Verwaltungder Zölle und Steuern („die Regie") durch Franzosen.
Die Rechtspflege fördert Friedrich II. durch eine Justizreformnach dem Grundsatz: „Kurze und solide Justiz". Auch regt er das„Allgemeine Landrecht" an (Cocceji, Carmer), das jedoch erst 1794vollendet wird.
In religiösen Dingen übt er äußerste Toleranz; „die Reli-gionen müssen alle toleriert werden, hier muß jeder nach seinerFayon selig werden." —
Geschichtswerke Friedrichs des Großen: „Histoirs äs mon