Regle« und Gebrauch der Lese-Bibliothek.
{j^fe Lese - Bibliothek nimmt mit dem Jahr1796 ihrey Anfang.
Man bezahlt des Jahrs für ein Buch 3 Gl.,für zwey Bücher 6 Gulden.
Für den Katalog wird besonders i Guldenbezahlt.
Bücher können alle Dienstag und Samstagabgeholt werden. Für die vom Lande, Vormitttag von io bis i2 Uhr; für die aus der Stadt,Nachmittag von 3 bis 5 Uhr.
Am letzten Tage des Jahrs 1795, können inmeiner Wohnung die ersten Bücher, Nachmittagvon 2 bis 5 Uhr abgeholt werden.
Die Mitglieder werden ersucht, wenn sie Bü-cher verlangen, mehrere Numern einzugeben, da-mit, wenn das verlangte Buch nicht vorhanden, ih-nen ein andres kann abgegeben werden.
Wissenschaftliche Bücher dörfen ein Monat langzurück behalten werden; die aber, so nur zum Zeit-vertreib und Unterhaltung dienen, wie z. B. Ge-dichte, Theater und Romanen, können nach achtTagen, wenn es von Jemand verlangt wird, abge-fordert werden.
Auch auswärtigen Liebhabern soll der Zutrittund Gebrauch dieser Lese - Bibliothek gestattet seyn,über die Bedingungen wird man sich schriftlich odermündlich abfinden.
Briefe, Geld und Bücher müssen kostenfreyeingeschickt werden.