pslitrsche Schriften.
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zöZr.Die Pflichten und Rechte des wirtembergischen Bür-gers , in einem gemeinnützigen Auszug aus den Lan-desgesetzen, Landesgrund-Verträgen, Rescripten rc.Ein Versuch über die Güte der wirtembergischenVerfassung, von Friedr. Gutscher.
ZZ 8 Z. Apologie des wirtembergischen Schreiberstands,nebst einem Vorschlag zu seiner Vervollkommnung,von einem Mitglied desselben.
Vermischte Bemerkungen über Gegenstände derwirtembergischen Oberamtspraxis, nebst einemAnhang dahin einschlagender Gesetze, von D. Wil-helm Ludw. Storr.
ZS 8 /. C. w. Bauritels praktische Anleitung für allebey Land - Amr - und Stadtschreibereyen vor-kommenden Geschäfte, um angehende Scribentenzu bilden und zu vervollkommnen, iter B.
Zs86. Etat civil de Genève par François André Naville,Citoyen de Genève.
Z §87. Ueber die Prozeßkosten, deren Vergütung undCompensation , von D. Adolph Dietr. Weber.Zte Auflagt
3688. Bild eines vollkommnen Richters, oder Vorschlägezu einer vernünftigen Verwaltung des Richteramtcsden Zeitbedürfniffcn gemäß dargestellt, von KarlAugust Klauhold.
3689. Beccaria's Abhandlung über Verbrechen undStrafen; von neuem aus dem Italiänischen über-setzt, mit Anmerkungen von Diderot, mit NotenuO Abhandlungen vom Uebersetzer, mit den Mey-